FÜRACKER: ZINSSATZ BEI DER VERZINSUNG VON STEUERN SCHNELL SENKEN – Bayern will wirksamen Rechtsschutz automatisch gewähren // Bis zur technischen Umsetzung ist allerdings noch Einspruch notwendig
Pressemitteilung Nr. 217/18
München, 14. Juni 2018
FÜRACKER: ZINSSATZ BEI DER VERZINSUNG VON STEUERN SCHNELL SENKEN
Bayern will wirksamen Rechtsschutz automatisch gewähren // Bis zur technischen Umsetzung ist allerdings noch Einspruch notwendig
Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent p.a. im Steuerrecht unterstreicht die wiederholten bayerischen Forderungen nach einer Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Zinsregelungen. „Damit den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Nachteile entstehen, werden alle technischen Vorkehrungen getroffen, um die Masse an Zinsbescheiden sobald wie möglich automatisiert anzupassen“, kündigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.
Bis zur endgültigen technischen Umsetzung eines automatischen Vorläufigkeitsvermerks bei der Festsetzung von Zinsen müssen die Bürgerinnen und Bürger allerdings gegen Zinsfestsetzungen noch beim zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen. Nur so kann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Festsetzung der Zinszahlungen gegebenenfalls noch zu ihren Gunsten geändert werden. Auf Antrag wird das Finanzamt dann auch die Zahlungsverpflichtung einstweilen aussetzen. Betroffene sollten sich für Fragen an ihren zuständigen Bearbeiter im Finanzamt wenden, rät Füracker.
Eine Senkung des Zinssatzes für die Verzinsung nach der Abgabenordnung sei längst überfällig, betonte Füracker. Zinsen auf Steuernachzahlungen von jährlich 6 Prozent sind den Bürgerinnen und Bürgern schon lange nicht mehr vermittelbar. Der Druck auf den Gesetzgeber, hier für Abhilfe zu sorgen, hat nach der Entscheidung des obersten Steuergerichts deutlich zugenommen. Allen denjenigen, die mit einer Senkung des Zinssatzes bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen, erteilte Füracker eine klare Absage. „Wir müssen jetzt rasch gesetzgeberisch tätig werden“, bekräftigte Füracker.
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