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Goldene Löwenskulptur in der Bayerischen Staatskanzlei.

Bayerische Staatskanzlei und Staatsministerien

Die Staatskanzlei und die Staatsministerien sind mit einem klar definierten Geschäftsbereich oder Sonderaufgaben betraut, der das breite Spektrum der politischen Themen widerspiegelt.

Der Bayerische Ministerpräsident bestimmt gemäß Artikel 49 der Bayerischen Verfassung die Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche.

dies ist ein externer Link Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 
Dienstsitz München: Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
Dienstsitz Augsburg: Langenmantelstraße 1, 86153 Augsburg

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat 
Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München
Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention 
Dienstsitz München: Haidenauplatz 1, 81667 München
Dienstsitz Nürnberg: Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg