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1. Staatsregierung stärkt Projektcontrolling bei Großbauprojekten / Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Hochkonjunktur am Bau große Herausforderung / Neue Stabstelle mit zehn Mitarbeitern soll Kostensteigerungen und Verzögerungen vorbeugen / Stabsstelle nimmt noch in der ersten Jahreshälfte 2018 die Arbeit auf“
1. Staatsregierung stärkt Projektcontrolling bei Großbauprojekten / Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Hochkonjunktur am Bau große Herausforderung / Neue Stabstelle mit zehn Mitarbeitern soll Kostensteigerungen und Verzögerungen vorbeugen / Stabsstelle nimmt noch in der ersten Jahreshälfte 2018 die Arbeit auf“
Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat heute im Ministerrat das neue Projektcontrolling im Staatlichen Hochbau vorgestellt, mit dem die Staatsregierung Kostensteigerungen und Terminverzögerungen noch besser vorbeugen will. Herrmann: „Die anhaltende Hochkonjunktur am Bau stellt unsere Staatsbauverwaltung vor große Herausforderungen. Mit einer präzisen Kosten- und Terminsteuerung durch die Staatlichen Bauämter und mit einer neuen zentralen Stabsstelle in der Obersten Baubehörde wollen wir trotz des schwierigen Marktumfelds bei staatlichen Bauvorhaben eine höhere Kostensicherheit erreichen.“
Wie Herrmann erklärte, führen derzeit marktbedingte Baupreissteigerungen, die weit über der üblichen Indexsteigerung liegen, oft zu unkalkulierbaren Mehrkosten. Daneben seien die Kapazitäten bei den Planungsbüros wie auch in der Bauwirtschaft insgesamt nahezu ausgeschöpft. Herrmann: „Sowohl Architekturbüros und Ingenieurbüros, als auch Handwerker erbringen vertraglich vereinbarte Leistungen oft nur mit Verspätung. Das führt zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen. Wir brauchen deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung, um rechtzeitig gegensteuern zu können.“
Besonders im Fokus stehen Großbauprojekte. Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 20 Millionen Euro wird in Zukunft eine neue zentrale Stabstelle an der Obersten Baubehörde überwachen. Herrmann: „Die neue Stabstelle bekommt zehn Mitarbeiter und wird noch in der ersten Jahreshälfte 2018 die Arbeit aufnehmen. Sie fungiert künftig als Frühwarnsystem. Sobald sie eine Baumaßnahme als gefährdet ansieht, was Kosten und Termine betrifft, wird der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags informiert.“
Schon bei der Planung von Baumaßnahmen will der Bauminister künftig einen klaren Schwerpunkt bei der Wirtschaftlichkeit setzen. „Bei Planungswettbewerben wollen wir in Zukunft die Baukosten wie auch die späteren Unterhaltskosten des Gebäudes höher gewichten“, so Herrmann. Noch vor Planungsbeginn sieht Herrmann zudem eine kritische Prüfung durch den Bauherrn vor: „Das Raumprogramm und der Bedarf des späteren Nutzers des Gebäudes müssen abschließend geklärt sein. Spätere Änderungswünsche treiben die Kosten immens in die Höhe und können nicht mehr akzeptiert werden.“
Künftig sollen in begründeten Einzelfällen Generalplaner und Generalunternehmer vermehrt eingesetzt werden. Herrmann: „Bei zeitkritischen Baumaßnahmen führt das zur Beschleunigung. Auch eine höhere Kostensicherheit kann erzielt werden, wenn alles aus einer Hand kommt.“
Das Projektcontrolling im Staatlichen Hochbau soll nach zwei Jahren vor dem Hintergrund der dann bestehenden Marktbedingungen evaluiert werden.
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2. Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg und Transaktionsvertrag mit Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) / Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Weitere wichtige Etappe für den Aufbau des Universitätsklinikums Augsburg / Freistaat setzt bundesweit beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen“
Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle den Entwurf für das Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg beschlossen und dem Transaktionsvertrag mit dem Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) zugestimmt. Minister Spaenle: „Wir arbeiten zielstrebig an der Umsetzung unserer Pläne für das Universitätsklinikum in Augsburg. Mit der Billigung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett und der Weiterleitung an den Landtag haben wir eine weitere wichtige Etappe für die Errichtung des sechsten bayerischen Universitätsklinikums in Augsburg genommen. Auch den Vertrag mit dem KZVA kann ich nun alsbald unterzeichnen. Damit sind entscheidende rechtliche Rahmenbedingungen für den Aufbau des Universitätsklinikums geschaffen.“
Der Minister weiter: „Für die Region Augsburg bedeuten das Universitätsklinikum und die neue medizinische Fakultät der Universität einen enormen Gewinn. Auch Wissenschaft und Forschung profitieren außerordentlich von dieser Investition. Der Freistaat setzt bundesweit ein beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen. Die Attraktivität und Strahlkraft des Wissenschaftsstandorts Bayern wird dadurch noch stärker.“
Im Juli 2017 hatte sich der Ministerrat erstmals mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg befasst und anschließend die betroffenen Verbände und Institutionen angehört. Nach dem positiven Verlauf der Anhörung wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren wird begleitet durch einen Transaktionsvertrag, den der Freistaat mit dem KZVA und dessen Mitgliedern, Stadt und Landkreis Augsburg, schließt. Darin wird insbesondere die Kostentragung, gegliedert nach verschiedenen Bauabschnitten, festgelegt. Zusammen mit dem Gesetz bildet er die Rechtsgrundlage für die Überführung des Kommunalunternehmens „Klinikum Augsburg“ in das Universitätsklinikum Augsburg, dessen Träger ab 1. Januar 2019 der Freistaat sein wird.
Parallel zur Errichtung des Universitätsklinikums erfolgt der weitere Aufbau der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Die Berufung der ersten Professoren soll in den nächsten Wochen erfolgen. Zum Wintersemester 2019 / 2020 sollen die ersten Medizinstudentinnen und -studenten ihr Studium beginnen. Der Studiengang Medizininformatik soll bereits zum Wintersemester 2018 / 2019 starten. Die Medizinische Fakultät Augsburg ist in der Endstufe auf 1500 Studierende und 100 Professorenstellen ausgelegt.
Ministerpräsident Seehofer hat das Universitätsklinikum Augsburg im Februar 2009 mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Augsburg in Aussicht gestellt. Zum 1. Januar 2019 soll das Universitätsklinikum als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Zugleich geht die Trägerschaft am Klinikum, die bisher beim KZVA lag, auf den Freistaat Bayern über.
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