Pressemitteilungen
1. Stärkung der Heilmittelversorgung / Bessere Arbeitsbedingungen für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden / Bundesgesundheitsminister Spahn stellt Eckpunkte vor / Ministerpräsident Dr. Söder: „Bayern geht mit Abschaffung des Schulgelds voran“
1. Stärkung der Heilmittelversorgung / Bessere Arbeitsbedingungen für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden / Bundesgesundheitsminister Spahn stellt Eckpunkte vor / Ministerpräsident Dr. Söder: „Bayern geht mit Abschaffung des Schulgelds voran“
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Bund und Freistaat Bayern wollen die Arbeitsbedingungen für Heilmittelerbringer verbessern und damit die Heilmittelversorgung im Land stärken. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt entsprechende Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und tritt mit der Abschaffung des Schulgelds für diese Berufe in Vorlage.
Bundesminister Jens Spahn: „Bayern geht mit gutem Beispiel voran. Dass der Freistaat bereit ist, das Schulgeld für die Ausbildung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen abzuschaffen, ist ein gutes Signal für diese wichtigen Gesundheitsberufe. Damit beweist die Bayerische Staatsregierung einmal mehr, dass sie die Alltags-Probleme ihrer Bürger erkennt und entschlossen löst. Das gibt der Bundesregierung Rückenwind bei notwendigen Reformen für Therapeuten und ihre Patienten.“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Weniger Bürokratie, angemessene Honorierung und attraktive Ausbildung – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat unsere Rückendeckung bei der Umsetzung der Eckpunkte zur Stärkung dieser Heilberufe. Bayern wird bei der Schulgeldbefreiung vorangehen. Ab dem zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 soll das Schulgeld im Freistaat für diese Berufe entfallen. Dadurch wird die Ausbildung attraktiver und die Nachwuchsgewinnung in diesen für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufen deutlich erleichtert.“
Berufe wie Physio- oder Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden kämpfen mit großen Herausforderungen: einer steigenden Nachfrage stehen immer weniger Anbieter gegenüber, da Ausbildung und Berufsausübung an Attraktivität verloren haben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit höheren Honoraren, weniger Bürokratie und einer kostenlosen Berufsausbildung die Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden deutlich verbessern. Das geht aus den Reform-Eckpunkten für die Heilmittelerbringer hervor, die der Bundesgesundheitsminister heute im Ministerrat vorgestellt hat. Um den erheblichen Fachkräftemangel in diesen Branchen zu begegnen, ist eine ganze Reihe von Maßnahmen geplant:
• Das Schulgeld soll abgeschafft werden. Damit wird die Ausbildung attraktiver, es soll mehr Nachwuchs für den Bereich der gesundheitlichen Versorgung gewonnen werden.
• Die Honorarentwicklung soll von der Entwicklung der Grundlohnsumme abgekoppelt werden. Dadurch werden dauerhaft angemessene Preise für die Heilmittelleistungen ermöglicht.
• Die Höchstpreise für Heilmittelleistungen sollen bundesweit auf höchstem Niveau vereinheitlicht werden.
• Ab 2020 sollen die Heilmittelerbringer ihre Verträge auf Bundesebene aushandeln. Ziel ist gleiche Preise für gleiche Leistungen.
• Die Zulassungsbedingungen für Heilmittelerbringer sollen bundesweit harmonisiert werden.
• Bis Mitte 2019 will das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit den Berufsverbänden, den Krankenkassen und der Ärzteschaft ein Konzept zur Entbürokratisierung der Berufe erarbeiten.
• Für bestimmte Indikationen sollen Ärzte künftig Blankoverordnungen für Heilmittel-Therapien ausstellen können. Das bedeutet: Der Arzt entscheidet dann nur über die Notwendigkeit einer Therapie. Der Heilmittelerbringer entscheidet über die konkrete Ausgestaltung der Therapie.
• Die Nutzung digitaler Anwendungen soll vereinfacht werden.
(Im Einzelnen siehe unter www.bundesgesundheitsministerium.de)
Das Bundesgesundheitsministerium wird nun mit allen Beteiligten, insbesondere den Bundesländern und betroffenen Verbänden, Gespräche zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit führen und die weiteren notwendigen gesetzlichen Regelungen auf den Weg bringen.
Bayern macht sich gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stark für eine Verbesserung der Heilmittelversorgung und begrüßt ausdrücklich die dargestellten Eckpunkte zur Reform der Heilmittelversorgung. Bayern wird den Bund dabei bestmöglich unterstützen und gleichzeitig darauf achten, dass bei der angestrebten stärkeren Zentralisierung ausreichend Spielraum für die Beachtung länderspezifischer Besonderheiten verbleibt.
Bei der Abschaffung des Schulgeldes geht Bayern bereits voran. Bis zur Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Lösung wird ein bayerischer Weg eingeschlagen werden, der schnellstmöglich für eine Entlastung der Auszubildenden in den entsprechenden Berufen sorgt. Bayern wird die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer im Freistaat Bayern bereits ab dem 2. Schulhalbjahr 2018/2019 einführen.
2. Ministerrat bringt weitere Verbesserungen in der Pflege auf den Weg / Ministerpräsident Dr. Söder „Pflegeplatzgarantie für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 / Aktionsprogramm für mehr Fachkräfte“ / Pflegeministerin Huml: „Unterstützung für pflegebedürftige Menschen wird deutlich ausgebaut“
Der Ministerrat hat bei seiner heutigen Schwerpunkt-Sitzung zu den Themen Gesundheit und Pflege weitere Verbesserungen in der Pflege auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir haben heute beschlossen, binnen fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Bayern zu schaffen. Damit geben wir den Menschen Sicherheit, die sich fragen, wer sie einmal versorgen wird, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist. Damit wir den wachsenden Bedarf an guter Pflege schultern können, startet Bayern ein eigenes Aktionsprogramm gegen Fachkräftemangel und für mehr Fachkräfte in der Pflege. All das bringen wir auf den Weg, damit jeder und jede in Würde alt werden kann“
Gesundheitsministerin Melanie Huml erläuterte: „Mit der Pflegeplatzgarantie bauen wir die Unterstützung für Pflegebedürftige in Bayern deutlich aus und schaffen zukunftsfähige Strukturen für eine Gesellschaft mit mehr pflegebedürftigen Menschen. Unser Konzept sorgt außerdem für mehr Teilhabemöglichkeiten der rund 240.000 Menschen in Bayern mit Demenz und ihrer Angehörigen am gesellschaftlichen Leben. Durch ein kommunales Initiativrecht für die Errichtung von Pflegestützpunkten stärken wir außerdem die Rolle der Kommunen in der Pflege. Mit all diesen Maßnahmen, mit dem beschlossenen Ausbau der Pflegeplätze in Bayern und mit dem Landespflegegeld verbessern wir die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.“
Pflegeplatzgarantie
Mit Schaffung der Pflegeplatzgarantie entsteht ein einklagbarer konkreter Anspruch auf Vermittlung eines Pflegeplatzes für ältere und jüngere Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 . Es wird sichergestellt, dass eine Betreuung und Versorgung im Heim möglich ist, wenn die häusliche Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Gesetzentwurf soll Anfang der kommenden Legislaturperiode in den Bayerischen Landtag eingebracht und in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Leistungserbringern umgesetzt werden.
Für die Kommunen ist eine Übergangsfrist ab Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen. Denn für die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen sind die Kommunen zuständig. Die bisherige Hinwirkungsverpflichtung soll per Gesetz in eine Sicherstellungspflicht umgewandelt werden. Neu hinzu kommt ein kommunaler Ansprechpartner für die Vermittlung von Pflegeplätzen. Die Ausweitung der kommunalen Aufgaben wird für die Kommunen Kosten verursachen, die im Rahmen des Konnexitätsprinzips vom Freistaat Bayern zu tragen sind. In welcher Höhe Kosten anfallen werden, soll mittels eines Gutachtens geklärt werden.
Aktionsprogramm Fachkräfte
Das Bayerische Aktionsprogramm gegen den Fachkräftemangel und mehr Fachkräfte in der Altenpflege ergänzt die vom Bund beschlossenen Maßnahmen auf diesem Gebiet. Geplant sind unter anderem verstärkte Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung in der Pflege. Weitere Maßnahme ist ein IT-Programm zur Koordinierung der Einsätze im Rahmen der Pflege-Ausbildung. Außerdem soll es eine „Ombudsperson“ für die Belange Auszubildender in der Pflege geben, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Auch wird die hospizliche und palliativmedizinische Versorgung in stationären Einrichtungen der Pflege gestärkt, was auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen wird.
Ausbau Pflegeplätze und Stärkung der Kommunen
Der Ministerrat hat den als Teil des Pflege-Pakets im April 2018 beschlossenen Ausbau von 1.000 Pflegeplätzen jährlich konkretisiert: Gefördert werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze sowie vollstationäre Pflegeplätze. Projekte mit besonderen Konzepten sollen mit einer konzeptabhängigen Förderung nicht nur prioritär behandelt, sondern auch höher gefördert werden. Damit ist eine Abkehr vom klassischen Pflegeheim mit Dauerpflegeplätzen verbunden, also z.B. eine Öffnung ins Quartier etwa mit Tagespflegeplätzen, Tagesbetreuung, Mittagstisch und Begegnungsstätten. Insgesamt sollen dafür pro Jahr Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Pro Pflegeplatz ist eine Unterstützung von bis zu 90 % der Baukosten ab 2019 geplant. So können Träger mit einer Fördersumme von bis zu 60.000 Euro je Pflegeplatz rechnen.
Ein weiterer Baustein ist die Stärkung der Rolle der Kommunen. Dazu nutzt Bayern Gestaltungsmöglichkeiten, die den Bundesländern im Dritten Pflegestärkungsgesetz eröffnet wurden. Kernstück ist ein kommunales Initiativrecht für die Errichtung von Pflegestützpunkten zur Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige vor Ort. Dies soll von einem Förderprogramm für den Ausbau von Pflegestützpunkten in den Kommunen begleitet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, Pflegekonferenzen auf Landkreisebene zu ermöglichen, Empfehlungen zur Pflegestrukturplanung zu erarbeiten und einen sogenannten Sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss u.a. zu Fragen der Verzahnung von Versorgungsangeboten einzurichten.
Die Staatsregierung wird außerdem die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Demenz ausbauen. Ziel ist es, dass die rund 240.000 Betroffenen in Bayern und ihre Angehörigen im direkten Lebensumfeld die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.
3. Bayern setzt sich verstärkt für eine Verbesserung der Organspende ein / Ministerrat begrüßt Referentenentwurf des Bundes zur Neuregelung der Organspende in Deutschland / Auftrag an Gesundheitsministerin Huml, breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung voranzubringen
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit längerem verstärkt für eine Verbesserung der Situation bei der Organspende ein. Der anhaltende Mangel an Spenderorganen bei einem weiter anwachsenden Bedarf ist dennoch besorgniserregend. Der Ministerrat begrüßt daher den aktuellen Referentenentwurf des Bundes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG). Sein Ziel ist es, die Zahl der Organspenden nachhaltig und dauerhaft zu erhöhen und damit Menschenleben zu retten.
Bayern engagiert sich bereits seit Jahren massiv in der Öffentlichkeitsarbeit, um über das Thema Organspende aufzuklären. Darüber hinaus hat Bayern zum 1. Januar 2017 als erstes Bundesland eine konkrete Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken eingeführt. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundes will die Rahmenbedingungen für die Organspende in den Kliniken verbessern und insbesondere die in Bayern erfolgreich angewandte Freistellungsregelung der Transplantationsbeauftragten bundesweit umzusetzen.
Derzeit warten in Bayern mehr als 1.400 Menschen auf ein Spenderorgan, deutschlandweit sind es rund 10.000. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Organspender. Zwar steht eine große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, aber es besitzen nur 35 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Das Kabinett sieht daher die Notwendigkeit, die bisherige Regelung auf den Prüfstand zu stellen. Es hat daher Gesundheitsministerin Melanie Huml damit beauftragt, in Bayern u.a. über das „Bündnis für Organspende Bayern“ eine breite gesellschaftliche Debatte über die mögliche Einführung der sogenannten Widerspruchslösung voranzutreiben.
Bei der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch im Todesfall als potentieller Organspender – es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Dagegen sieht die aktuell geltende Rechtslage in Deutschland vor, dass Organe im Todesfall nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Betroffene einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder – sofern keine Erklärung des Verstorbenen vorliegt – nach seinem Tod die Angehörigen zustimmen (sog. Entscheidungslösung).
4. Medizincampus Oberfranken geht zum WS 2019/20 an den Start / Ministerpräsident Dr. Söder: „Wir stehen für beste medizinische Versorgung wohnortnah in ganz Bayern.“ / Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Kiechle: „Mit dem Medizincampus Oberfranken wirken wir einem regionalen Ärztemangel entgegen und schaffen neue Studien- und Arbeitsplätze für Oberfranken“
Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle hat im Ministerrat ein Konzept zur Errichtung des Medizincampus Oberfranken vorgestellt, in dem die Medizinische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg, das Universitätsklinikum Erlangen, die Universität Bayreuth und das Klinikum Bayreuth in der Ausbildung zusätzlicher Medizinstudierender zusammenarbeiten. Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte: „Wir stehen für beste medizinische Versorgung wohnortnah in ganz Bayern, insbesondere auch in den ländlichen Regionen.“ Prof. Kiechle erläuterte: „Der Medizincampus Oberfranken wirkt zum einen einem regionalen Ärztemangel mit der Möglichkeit eines Medizinstudiums in Oberfranken entgegen. Denn wer in Bayreuth studiert hat, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit dort oder im Umland auch ärztlich tätig werden. Zum anderen verspreche ich mir auch eine Stärkung der gesamten Region Oberfranken, sowohl was die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen als auch was die Steigerung der Attraktivität des kommunalen Klinikums Bayreuth betrifft.“
Das Konzept sieht die Ausbildung von 100 Studienanfänger pro Jahr vor. Die Studierenden des Medizinstudiengangs Erlangen/Bayreuth beginnen ihr Studium in Erlangen und setzen es im zweiten Studienabschnitt am Klinikum Bayreuth fort. „Auf das gesamte Studium der Humanmedizin gerechnet schafft der Medizincampus Oberfranken 600 zusätzliche Studienplätze“, so Kiechle.
Für die Ärzteausbildung am Medizincampus Oberfranken werden 30 klinische Professuren geschaffen. Mit 10 weiteren flankierenden sog. „Profilprofessuren“ der Universität Bayreuth, die stufenweise eingerichtet werden, soll der dortige Forschungsstandort mit neuen Schwerpunkten, wie z.B. Public Health und Big Data, gestärkt werden. Die ersten Studierenden sollen bereits im Wintersemester 2019/20 in Erlangen ihr Studium aufnehmen und zum Wintersemester 2021/22 nach Bayreuth wechseln.
Die Staatsregierung will in diese qualitativ hochwertige Medizinerausbildung ca. 36 Millionen Euro pro Jahr für die laufenden Kosten investieren. Für den Start des Medizincampus Oberfranken werden im Doppelhaushalt 2019/2020 3,6 Millionen Euro angemeldet. Für den Bau eines Lehrgebäudes und eines Forschungsgebäudes sind in dem Konzept zusätzlich einmalig 44 Millionen Euro vorgesehen.
Im nächsten Schritt soll das vorgestellte Konzept extern begutachtet werden. Eine endgültige Beschlussfassung des Konzepts durch den Ministerrat soll im Februar 2019 erfolgen.
„Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Mittel bestens in eine hervorragende Humanmedizinerausbildung in Oberfranken investiert sind. Mit dem bundesweit beachteten Konzept beschreiten wir in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in der Region neue Wege in der Medizinerausbildung“, erklärte die Wissenschaftsministerin.
5. Flächendeckende Versorgung mit Hebammen durch Studiengang Hebammenwesen / Ministerpräsident Dr. Söder: „Hebammen sind ein wichtiger Teil unseres Gesundheitssystems. Wir wollen beste medizinische Betreuung jedes Menschen vor, nach und während der Geburt.“ / Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Kiechle: „Mit Angeboten zur akademischen Ausbildung von Hebammen erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer dauerhaften flächendeckenden Versorgung mit Hebammen.“
Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle hat im Ministerrat das Konzept zum Aufbau einer akademischen Hebammenausbildung in Bayern vorgestellt, durch das die Nachwuchssicherung im Bereich der Hebammen geleistet wird. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: “Wir wollen beste medizinische Betreuung jedes Menschen vor, nach und während der Geburt. Hebammen sind hierbei ein wichtiger Schlüssel – das verdient unseren höchsten Respekt und Anerkennung. Als wesentliches Element unserer Gesundheitssystems wollen wir zum einen mehr Hebammen und gleichzeitig bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Hebammen in Bayern.“ Kiechle erläuterte: „Die Möglichkeit einer hochschulischen Qualifikation in der Hebammenausbildung trägt den zunehmend komplexen Anforderungen in der Gesundheitsfürsorge Rechnung. Ich begrüße sehr, dass der Hebammenberuf durch die Akademisierung eine gesellschaftliche Aufwertung erfährt, insbesondere, wenn auf diese Weise die Attraktivität des Hebammenberufs gesteigert wird. Mit den Angeboten zur akademischen Ausbildung von Hebammen erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer dauerhaften flächendeckenden Versorgung mit Hebammen.“
Die Bayerische Staatsregierung trägt mit den akademischen Ausbildungsangeboten zum einen dem zunehmend komplexen Versorgungsauftrag der Hebammen und Geburtshelfer Rechnung, zum anderen sollen damit sowohl die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie als auch die vom Bund geplante Novellierung des Hebammengesetzes (HebG) umgesetzt werden. In Bayern soll die akademische Ausbildung von Hebammen ergänzend zu den Berufsfachschulen angeboten werden. Die Berufsfachschulen für das Hebammenwesen werden daher in die Entwicklung von akademischen Angeboten eingebunden.
Die akademische Ausbildung von Hebammen soll an mehreren Standorten in Bayern angeboten werden. Als Studienbeginn ist das Wintersemester 2019/2020 angestrebt. Ziel ist, dass bayernweit rund 100 Absolventen pro Jahr einen Studiengang abschließen.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich zudem auf Bundesebene dafür ein, dass der Zugang zur Hebammenausbildung für Absolventen einer (Kranken)Pflegeausbildung entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie weiterhin möglich ist. „Ich halte die Einrichtung eines Studiengangs Hebammenwesen für einen Gewinn für Bayern. Auf diese Weise sichern wir im Freistaat den Fachkräftenachwuchs im Bereich der Hebammen und beschreiten zugleich den Weg zu einem zukunftsweisenden, EU-konformen Ausbildungskonzept“, unterstrich die Wissenschaftsministerin.
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Alternativen können angefordert werden. Zum Datenschutz
Wenn Sie die Youtube-Videos auf www.bayern.de einblenden, werden Daten automatisiert an Youtube übermittelt. Der Schalter ist blau. Auf Art und Umfang der übertragenen Daten hat das Landesportal keinen Einfluss. Mit Klick auf den Schalter können Sie die Video-Einblendung jederzeit deaktivieren. Der Schalter ist grau. Zum Datenschutz
Alle Videos mit Datenübertragung an Youtube aktivieren:-
Pressemitteilung Nr. 206 vom 18. September 2018( PDF 288.16 Kb)
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail anÂ
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.