Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. September 2016
1. Asylpolitik: Bayern fordert weitere Beschränkung beim Familiennachzug und vollständige Kostenübernahme durch den Bund zur Entlastung insbesondere der Kommunen / Bund soll wirksames Rückführungsprogramm auflegen
1. Asylpolitik: Bayern fordert weitere Beschränkung beim Familiennachzug und vollständige Kostenübernahme durch den Bund zur Entlastung insbesondere der Kommunen / Bund soll wirksames Rückführungsprogramm auflegen
Bayern fordert vom Bund die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die Übernahme sämtlicher mit dem Familiennachzug verbundener Kosten. Weiter hat der Ministerrat den Bund aufgefordert, alles für die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu tun.
Innenminister Joachim Herrmann: „Der Bund muss alle europa- und bundesrechtlichen Vorgaben kritisch überprüfen, die einen quasi voraussetzungslosen Familiennachzug gestatten. Wo rechtlich möglich, muss der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft und eingeschränkt werden. Ein Familiennachzug ohne besondere Voraussetzungen, insbesondere den Nachweis sicheren Wohnraums und die Sicherung des Lebensunterhalts, führt auf Dauer zu einer nicht akzeptablen Belastung der Sozialsysteme.“
Änderungsbedarf sieht das Kabinett auch bei den Kosten des Familiennachzugs. Sozialministerin Emilia Müller: „Die Verantwortung für den Familiennachzug liegt alleine beim Bund. Denn es war der Bund, der letzten September die Ursache für die Einreise von hunderttausenden Flüchtlingen nach Deutschland geschaffen hat. Des-halb muss der Bund den Kommunen auch sämtliche mit dem Familiennachzug verbundenen Kosten vollständig erstatten. Neben den Kosten der Unterkunft umfasst dies auch Sach- und Verwaltungsaufwand, beispielsweise Kosten für Personal oder Betreuung der Unterkünfte, und weitere Kosten etwa bei der Beschulung und der Kinderbetreuung. Dafür werden wir uns in Berlin einsetzen.“
Weiter forderte der Ministerrat vom Bund, ein umfassendes und wirksames Rückführungsprogramm vorzulegen. Zentrales Hindernis bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber ist die fehlende Kooperationsbereitschaft der meisten Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Pässen und Passersatzpapieren. Hier muss der Bund tätig werden, damit die Rückführungsbemühungen der Länder nicht ins Leere laufen.
Innenminister Herrmann: „Obwohl der Bund die Verantwortung für die Flüchtlingskrise trägt, ist sein Beitrag zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber bislang viel zu gering. Um die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, muss der Bund endlich konsequent deutsche Rückführungsinteressen gegenüber den Herkunftsstaaten durchsetzen und massiven Druck aufbauen.“ Für die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren soll künftig ausschließlich der Bund zuständig sein. Herrmann: „Künftig muss außerdem jedem von einem anderen EU-Mitgliedstaat akzeptierten Übernahmeersuchen auch eine erfolgreiche Überstellung des Asylbewerbers dorthin folgen.“ Daran krankt es bislang vielfach in der Praxis. Der Bund muss deshalb auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das dafür notwendige Personal zur Verfügung stellen, damit die Überstellungsfristen nach dem Dublin-Abkommen eingehalten werden können.
Nach dem hohen Zugang an Asylsuchenden seit letztem September und den nun sukzessive erfolgten Abschlüssen der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in den kommenden Monaten mit einer Zunahme der Familiennachzüge zu rechnen. Denn anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge haben aktuell – anders als andere Aufenthaltsberechtigte – innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung einen Anspruch auf Nachzug von Familienangehörigen, ohne dass sie die Sicherungen ihres Lebensunterhalts oder ausreichend Wohnraum nachweisen müssen (privilegierter Familiennachzug). Die Unterbringung der zuziehenden Familien wird insbesondere die Kommunen vor neue Herausforderungen stellen.
2. Umweltministerin Ulrike Scharf: „Klima-Anpassungsstrategie aktualisiert / Bayern soll klimasicher werden“
Der Klimaschutz und die Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels gehören zu den zentralen, aktuellen Herausforderungen. Deshalb schreibt der Freistaat seine Bayerische Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS 2016) fort und wird umfassende Vorsorge treffen. Das Kabinett hat heute beschlossen, die wichtigsten Auswirkungen des Klimawandels auf 15 Handlungsfelder zu beleuchten und bestehende wie künftige Klima-Anpassungsmaßnahmen in Bayern aufzuzeigen. Umweltministerin Ulrike Scharf betonte dazu: „Der Klimawandel sendet seine Boten auch nach Bayern. Wir müssen uns bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Bayern soll klimasicher werden. Ein entscheidender Schwerpunkt für die Menschen in Bayern ist der Hochwasserschutz. Die Klimaanpassungsstrategie bringt vor allem auch den Hochwasserschutz in den Regionen weiter voran. Eine neue wichtige Säule wird der Schutz vor Sturzfluten.“
Als Reaktion auf die aktuelle Hochwasserkatastrophe verstärkt der Freistaat den Hochwasserschutz vor Ort. Wegen der Besonderheiten der aktuellen Ereignisse wird dazu der Hochwasserschutz um eine Komponente „Sturzfluten“ erweitert. Außerdem wird die Hochwasservorsorge speziell an kommunalen Gewässern intensiviert. Hierfür stellt der Freistaat den Kommunen jährlich rund 23 Millionen Euro zur Verfügung. Um speziell das Thema Sturzfluten aufzuarbeiten, soll die Wasserwirtschaftsverwaltung personell gestärkt werden und in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt zusätzlich 12 Millionen Euro einsetzen – vorbehaltlich der Haushaltsverhandlungen im Landtag.
Die weiteren Handlungsfelder der BayKLAS reichen vom Naturschutz über Gesundheit, Städtebau und Raumplanung bis zu Industrie und Gewerbe. Die wichtigsten Anpassungsmaßnahmen werden dargestellt und bewertet. Scharf: „Mit mehr als 300 Anpassungsmaßnahmen sollen die Folgen des Klimawandels in Bayern beherrschbar gemacht werden. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt natürlicher Lebensräume, die Sicherung und Stabilisierung des Wasserhaushalts, Hochwasserschutzmaßnahmen, Waldumbau, Vorsorge gegen neue Schädlinge, die Verringerung der Folgen von Hitzebelastungen und die Weiterentwicklung von Forschung und Monitoring.“
Bayern verfolgt bei der Anpassung an den Klimawandel das Grundprinzip „Eigenverantwortung und Solidarität“. Eine Vielzahl an Förderinstrumenten für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen ist in der Strategie aufgeführt. Zur Umsetzung der bayerischen Klima-Anpassungsstrategie setzt Bayern auf bürgerfreundliche und praxisnahe Instrumente. Hierzu gehören insbesondere: Information und Motivation der Bürger, Dialog und Erfahrungsaustausch, kompetente und praxisgerechte Beratung, zielgerichtete Forschung und Monitoring.
3. Kabinett beschließt Aufbau des elektronischen Polleninformationsnetzwerks „ePIN“ / Gemeinsames Projekt von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Umweltministerin Ulrike Scharf / „Quantensprung in der Qualität der Pollenflugvorhersage“
Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Umweltministerin Ulrike Scharf den Aufbau des elektronischen Polleninformationsnetzwerks „ePIN“ beschlossen. Mit diesem Projekt wird weltweit erstmalig ein bisher manuell betriebenes analoges Pollenflugmessnetz zu einem modernen Polleninformationsnetzwerk auf elektronischer Basis weiterentwickelt. So können sich Allergiker und Asthmatiker schneller als bisher über die aktuelle Pollenbelastung informieren. Außerdem wird das Messnetz Daten für die Klima- und Gesundheitsforschung liefern. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für den Aufbau des neuen Messnetzes zwei Millionen Euro veranschlagt.
Umweltministerin Scharf erläuterte: „Immer mehr Menschen in Bayern leiden an Asthma oder Heuschnupfen. Ziel von ‚ePIN‘ ist es deshalb, durch genauere Informationen zum Pollenflug beispielsweise allergische Reaktionen zu verhindern oder wenigstens abzumildern. Die Betroffenen müssen dann seltener zu Medikamenten greifen. Außerdem kommen sie im Alltag und im Berufsleben besser zurecht.“ Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) leiden derzeit über zwei Millionen Menschen in Bayern an einer allergischen Erkrankung. Ministerin Scharf weiter: „Der Klimawandel in Bayern ist Fakt. Wir müssen uns auf vielfältige Veränderungen durch den Klimawandel vorbereiten. Unser Klimareport Bayern zeigt: Die Flugzeit von Gräser- und Baumpollen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verlängert. Der Blühbeginn beispielsweise von Hasel und Erle setzt im Mittel etwa zehn Tage früher ein. In Süddeutschland fängt der Pollenflug von Gräsern gegenüber 1988 sogar 20 Tage früher an und dauert 24 Tage länger. Gleichzeitig hat sich die jährliche Pollenmenge mehr als verdoppelt. Durch die neue Technik mit automatisierter Pollenzählung ist ein Quantensprung in der Qualität der Pollenflugvorhersage möglich. Die Daten sind zudem ein wichtiger Beitrag für die Klima- und Gesundheitsforschung.“
Bei dem neuen bayernweiten Messnetz sollen automatische Pollenmonitore verwendet werden, mit denen deutlich schneller als bisher Daten mit gleichbleibender Qualität geliefert werden können. Das Projekt eröffnet auch neue Möglichkeiten für die Allergie- und Klimaforschung. So können klinische Symptome wesentlich differenzierter der jeweiligen Pollenexposition zugeordnet werden. Dadurch können sowohl diagnostische Methoden als auch therapeutische Verfahren verbessert werden.
Das Projekt „ePIN“ wird unter der Leitung des LGL in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt. Projektpartner sind das Zentrum für Allergie und Umwelt der Technischen Universität München (ZAUM), das Leibniz Rechenzentrum (LRZ), der Deutsche Wetterdienst (DWD), die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus Zugspitze (UFS) sowie weitere nationale und internationale Forschungseinrichtungen. Im kommenden Jahr soll mit dem Aufbau und Probebetrieb des Messnetzes begonnen werden. Der Regelbetrieb ist ab 2019 vorgesehen.
4. Bayerisches Feuerwehrgesetz wird an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst / Innenminister Joachim Herrmann: „Freiwillige Feuerwehren fit machen für die Zukunft“ / Kinderfeuerwehren und Heraufsetzung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen. Um die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen, sollen zur Nachwuchsgewinnung zukünftig sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf u.a. die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, die Entlastung der Kreisbrandräte und Möglichkeiten der Inklusion vor. Die Verbände erhalten nun Gelegenheit, zu den Änderungen im Feuerwehrgesetz Stellung zu nehmen.
Minister Herrmann: „In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich. Ohne die enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten. Die Freiwilligen Feuerwehren brauchen deshalb unbedingt ausreichenden Nachwuchs. Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen! Wir schaffen daher für die Gemeinden die Möglichkeit, mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig Kinder an unsere kommunalen Feuerwehren heranzuführen. Dort werden sie von klein auf und altersgerecht mit den Tätigkeiten der Feuerwehr vertraut gemacht.“ Laut Herrmann soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein: „Immer mehr Menschen sind auch mit 63 Jahren noch fit für den Feuerwehrdienst. Ihr Wissen und Know-how aus jahrzehntelanger Praxis ist unschätzbar. Es wäre fatal, dieses ungeheure Potential nicht zu nutzen!“
Herrmann will daneben auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen stärken. Mit der Gesetzesnovelle werden daher die Möglichkeiten kommunaler Kooperationen erweitert, um Synergieeffekte beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst besser zu nutzen. Zudem ist auch Inklusion für die Feuerwehr ein wichtiges Thema. Auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen können in Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste leisten, letztere etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Deshalb können auch sie künftig in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden. Weiterhin sollen bei Bedarf künftig sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen spezifischen Fachaufgaben unterstützen und entlasten. Minister Herrmann: „Mit dem neuen Feuerwehrrecht machen wir unsere Freiwilligen Feuerwehren fit für die Zukunft.“
5. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung / Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Wichtiger Beitrag zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren!“
Das Kabinett hat heute einen von Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback vorgelegten Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Justizminister Bausback: „Opfer von Straftaten sind oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt. Es ist wichtig, dass sie sich im Gerichtsverfahren nicht alleine gelassen fühlen. Wir müssen alles tun, um die zusätzlichen Belastungen für Opferzeugen, die ein Strafverfahren mit sich bringt, bestmöglich zu mindern.“ Diesem Ziel dient die psychosoziale Prozessbegleitung, die eine besonders intensive Form der qualifizierten Unterstützung für Opfer von Straftaten ist. „Für viele Opferzeugen ist es eine enorme Erleichterung, wenn sie einen Beistand an ihrer Seite wissen, der sie im gesamten Strafverfahren, vor allem bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung, begleitet und auch emotional und psychologisch unterstützt“, so Bausback.
Ab dem 1. Januar 2017 räumt die Strafprozessordnung Verletzten das Recht ein, sich im Strafverfahren eines psychosozialen Prozessbegleiters zu bedienen. Besonders schutzbedürftige Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten, insbesondere Kinder und Jugendliche, können die gerichtliche Beiordnung eines staatlich finanzierten Prozessbegleiters verlangen. Der bayerische Gesetzentwurf regelt insbesondere, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person als psychosozialer Prozessbegleiter anerkannt werden kann. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Verbandsanhörung. Justizminister Bausback: „Im Interesse der Opferzeugen müssen wir dafür sorgen, dass es genügend qualifizierte Prozessbegleiter gibt.“
6. Familienministerin Emilia Müller: „Familienpakt Bayern macht die Arbeitswelt von morgen familienfreundlicher“ / Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich.Familienfreundlich“ zeichnet die 20 familienfreundlichsten Unternehmen in Bayern aus
Mit dem Familienpakt Bayern machen Staatsregierung und bayerische Wirtschaft die Arbeitswelt von morgen familienfreundlicher. Mit bereits über 50 verschiedenen Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern kontinuierlich verbessert – von der Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen bis hin zur Anpassung der Arbeitswelt an Familienbelange. Dabei soll der Familienpakt Bayern als wichtiger Beitrag für familienfreundliche Arbeitsbedingungen gezielt weiterentwickelt werden. Kernstück des Familienpakts ist die gemeinsame Servicestelle. Familienministerin Emilia Müller: „Mit der Servicestelle habe wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Unternehmen geschaffen, die eine familienbewusste Arbeitsorganisation in ihrem Unternehmen etablieren wollen. Sie ist Drehscheibe für den Austausch zwischen Unternehmen und Verbänden und informiert über praktische Handlungsschritte, wie familienfreundliche Maßnahmen im Arbeitsalltag umgesetzt werden können.“ Die Servicestelle übernimmt Erstberatung, Lotsenfunktion und Vernetzung aller Akteure. Auf dem zentralen Online-Informationsportal http://www.familienpakt-bayern.de/ werden zahlreiche Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammengefasst, konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen dargestellt sowie beispielgebende Unternehmen und Mitglieder des Familienpakts vorgestellt.
Im Rahmen des Familienpakts Bayern haben Arbeitsministerium und Wirtschaftsministerium den Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich.Familienfreundlich“ ins Leben gerufen. Prämiert werden die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns. „Die Zukunft der Unternehmen hängt immer stärker von den Möglichkeiten familienfreundlicher Personalpolitik ab. Viele Betriebe in Bayern haben das bereits erkannt und setzen familienbewusste Maßnahmen erfolgreich um. Die 20 familienfreundlichsten Unternehmen in Bayern wollen wir mit dem Wettbewerb besonders auszeichnen“, betonte Müller. Insgesamt haben sich 188 Unternehmen an dem Bewerbungsverfahren beteiligt. Eine Jury wird nun die Auswahl der Preisträger vornehmen. Die Preisverleihung findet am 24. November 2016 in der Münchner Residenz statt.
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