Vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
MÜNCHEN Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Dann müssen alle Unternehmen die darin enthaltenen Vorgaben umgesetzt haben. Vier Wochen vor Inkrafttreten erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer: „Unsere Unternehmen kennen viele der in der DSGVO enthaltenen Pflichten bereits aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Die neue Verordnung modifiziert diese Pflichten und fügt neue hinzu. Die Unternehmen müssen deshalb ihre Geschäftsprozesse nur anpassen, aber nicht komplett neugestalten.“
Die Staatsregierung unterstütze die Wirtschaft bei der Umstellung, so Pschierer. Das Landesamt für Datenschutz hat zahlreiche Informationspapiere zu ausgewählten Themen der DSGVO veröffentlicht, stellt Musterformulare und Checklisten zur Verfügung, mit denen die Unternehmen prüfen können, ob sie auf die Neuerungen vorbereitet sind. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern geben ebenso Hilfestellungen wie das Bayerische Wirtschaftsministerium, das auf verschiedenen Veranstaltungen informiert. „Dem Datenschutzdumping wird damit in der EU ein Riegel vorgeschoben“, ist sich Pschierer sicher. „Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die in der EU Waren und Dienste anbieten – auch für Firmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, zum Beispiel die großen amerikanischen Internetkonzerne. Die Regelung schafft damit eine neue Vertrauensbasis und bietet Rechtssicherheit.“
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