Sozialministerin Schreyer: „Damit die Mütterrente auch bei den Betroffenen ankommt – Erhöhung der Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten“ – Rente
Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellte Rentenkonzept reicht aus Sicht von Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer nicht aus. Sie sagte: „Von der Mütterrente II profitiert jede vierte Rentnerin mit einem Rentenplus von durchschnittlich 3,8 Prozent. Bei Witwen kommt diese Anerkennung der Erziehungszeiten aber nicht immer an, weil ihr eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Deshalb fordern wir, dass auch der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für Witwenrenten deutlich angehoben wird. Das setzt gleichzeitig einen stärkeren Anreiz, neben der Witwenrente dazu zu verdienen und beugt so Altersarmut vor allem von Frauen vor.“
Eine eigene Rente oder anderes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Davon betroffen waren im Jahr 2016 über eine Million Witwen.
Mit dem Rentenpaket I werden zum 1. Januar 2019 wichtige Verbesserungen aus dem Koalitionsvertrag insbesondere für Mütter, Erwerbsgeminderte und Beschäftigte mit geringem Einkommen umgesetzt.
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