SÖDER: MEHR ZEIT ZUR ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG – Abgabefrist für authentifiziert übermittelte elektronische Steuererklärung in Bayern verlängert // Zusätzlicher Anreiz für Digitalisierung
Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibt die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2017 bestehen. Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2017.
Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Das Bundesgesetz regelt die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu. Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Einkommensteuererklärung zum Jahr 2018 sind Steuererklärungen, die ohne Zuhilfenahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt werden, bis zum 31. Juli 2019 abzugeben.
Rund 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Bayern wurden letztes Jahr bereits über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. „Damit hat sich seit 2011 die Elster-Quote in Bayern nahezu verdoppelt. Bayern ist in Sachen Digitalisierung und E-Government mit Vorreiter in Deutschland“, betonte Söder. Die elektronische Steuererklärung spielt dabei eine bedeutende Rolle. ELSTER wird in Bayern für den Bund und alle Länder entwickelt und betrieben. „Schneller, einfacher und effizienter zum Steuerbescheid. Das bewährte von Bayern entwickelte ELSTER-Verfahren wird zunehmend zum elektronischen Finanzamt ausgebaut“, ergänzte Söder. Mit einem Bündel an organisatorischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen sollen weniger Bürokratie für Steuerzahler und Steuerverwaltung sowie eine schnellere Steuererstattung in Zukunft möglich werden.
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