Scharf: Sommerzeit ist Fahrradzeit / Fahrradhelme im Blick der Bayerischen Gewerbeaufsicht
Für die Sicherheit der Fahrradfahrer im Straßenverkehr führt die Bayerische Gewerbeaufsicht Kontrollen von Fahrradhelmen im Einzelhandel durch. Darauf wies die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München hin. Scharf: „Der Helm beim Radfahren kann Leben retten, wie der Gurt beim Autofahren. Wer einen Helm trägt, verlässt sich auf dessen Tauglichkeit. Für Schutzhelme gelten hohe gesetzliche Standards, die streng geprüft werden. Dem Fahrradhelm wird bei einem Sturz einiges abverlangt.“ Für eine möglichst hohe Qualität des Helms mit Überwachung der Herstellung sollten Verbraucher beim Kauf eines Fahrradhelms daher auf das Zeichen „GS – Geprüfte Sicherheit“ achten. Nach einem Sturz oder längerem Gebrauch müssen Fahrradhelme ausgetauscht werden. Denn auch sie können altern und ihre Leistungsfähigkeit verlieren.
Für den Benutzer sind deshalb Angaben des Herstellers wichtig, wie lange der Helm verwendet werden kann. Das sind im Regelfall rund fünf Jahre. Damit Verbraucher sich hierüber selbst informieren können, müssen Herstellzeitpunkt und Verwendungsdauer oder konkret das Verfallsdatum für den Fahrradhelm auf dem jeweiligen Produkt angegeben sein. Die Bayerische Gewerbeaufsicht führt im Einzelhandel gezielte Kontrollen durch, ob diese Aufdrucke vorhanden sind. Fehlen Herstelldatum und Verwendungsdauer, wird die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik eingeschaltet. Diese informiert unabhängige Prüfstellen, die bei der Prüfung der Baumuster auch das Vorhandensein der notwendigen Angaben kontrollieren. So wird verhindert, dass unzureichende Produkte überhaupt auf den Markt kommen.
Weitere Informationen unter http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/sport_freizeit/fahrrad/fahrradhelme_kennzeichnung.htm
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