Scharf: Förderprogramm für Abwassersanierung entlastet Bürger – Pfaffenhofen an der Glonn erhält bis zu 980.000 Euro
Die öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen für eine hohe Lebensqualität in den bayerischen Gemeinden. Eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben ist der Erhalt der entsprechenden Anlagen auf dem Stand der Technik. Darauf wies heute die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf im Bayerischen Landtag bei der Übergabe eines Förderbescheids aus dem Härtefallprogramm an die Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn hin. „Sauberes Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Das Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen. Die Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn geht die Erneuerung ihrer Anlagen im Sinne des Umweltschutzes vorbildlich an. Durch die Förderung werden die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar finanziell entlastet. Damit haben wir die Weichen für eine zukunftsfähige Infrastruktur vor Ort gestellt“, so Scharf. In Bayern beziehen über 99 Prozent der Bürger ihr Trinkwasser aus einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage. Das Abwasser von rund 97 Prozent der Bürger wird über öffentliche Abwasseranlagen entsorgt. Diese Infrastruktureinrichtungen sind meist das größte Anlagevermögen der Kommunen. Um unzumutbare finanzielle Belastungen von Bürgern und Kommunen bei der Sanierung der Anlagen zu vermeiden, hat das Bayerische Umweltministerium 2016 ein Förderprogramm für Härtefälle aufgelegt. Das Programm ist im Jahr 2017 mit insgesamt rund 40 Millionen Euro für Sanierungen von Abwasserent- und Wasserversorgungsanlagen ausgestattet. Die Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn kann bei planmäßiger Ausführung mit einer Zuwendung von 980.000 Euro rechnen.
Öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sind sogenannte „kostenrechnende Einrichtungen“. Sie müssen grundsätzlich ohne zusätzliche Finanzierung von außen kostendeckend betrieben werden. Liegt ein Härtefall für eine Gemeinde vor, kann eine Förderung mit bestimmten festen Pauschalen in Betracht kommen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter, für deren kompletten Neubau 300 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Die Härtefallförderung geht auf einen Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juni 2014 zurück. Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) sind rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das Programm ist zunächst auf vier Jahre ausgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben unter www.wasser.bayern.de
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