Recht auf schnelles Internet – FÜRACKER: 10 Mbit/s ALS GRUNDVERSORGUNG WEDER AUSREICHEND NOCH ZEITGEMÄß – Bayern fordert im Bundesrat Anhebung der Mindestgeschwindigkeit von 10 auf 30 Mbit/s // Ziel muss bleiben: Gigabit für alle bis 2025
9. Juni 2022
Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der anstehenden Befassung des Bundesrats mit dem Recht auf Mindestversorgung mit schnellem Internet: „Bereits seit rund 10 Jahren definiert die EU Kommission 30 Mbit/s als ‚schnelles Internet‘ – und auch das ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist schwer zu begreifen, dass der Bund im Jahre 2022 nun zu dem Schluss kommt, 10 Mbit/s wären schnell genug. Das ist fern der Lebenswirklichkeit. Zumindest die EU Definition von schnellem Internet muss das Minimum und damit Auffangnetz für die Menschen sein. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft geht mit hoher Geschwindigkeit weiter, und wir müssen für die Zukunft gerüstet sein. Schnelles Internet ist Schlüssel für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land. Ich appelliere an den Bund, seine Position zu überdenken und den Forderungen der Länder, aber auch den Verbraucherschützern, nachzukommen.“
Am Freitag, den 10. Juni 2022, wird sich der Bundesrat mit der TK Mindestversorgungsverordnung (TKMV) befassen. Diese regelt unter anderem, welche Anforderungen ein Internetzugangsdienst im Rahmen der Mindestversorgung künftig erfüllen muss. Nach Auffassung des Bundes sind 10 Mbit/s ausreichend. Bayern und Niedersachsen haben dies in den beteiligten Bundesratsausschüssen als ungenügend kritisiert und einen konkreten Änderungsantrag auf Anhebung der Mindestversorgungsrate auf insgesamt 30 Mbit/s erfolgreich eingebracht.
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