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REAKTION AUF BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSURTEIL ZUM SOLI – FÜRACKER: EIN ENTTÄUSCHENDES URTEIL! Bayerisches Ziel bleibt endgültige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
26. März 2025
„Auch wenn nun Rechtssicherheit herrscht: Ein enttäuschendes Ergebnis! Es ist und bleibt bayerisches Ziel, die Sonderbelastung Soli möglichst bald, endgültig und vollständig abzuschaffen. Über 30 Jahre Soli sind genug! Wir brauchen jetzt einen politischen Fahrplan zum vollständigen Abbau des Soli. Insbesondere die Wirtschaft wird von diesem Urteil sehr belastet, der Soli ist eine Art Unternehmensteuer-plus! Deutschland braucht in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Investitionsanreize und eine international wettbewerbsfähige Unternehmensteuerbelastung. Nur mit einem attraktiven Wirtschaftsstandort Deutschland schaffen wir die Voraussetzungen zum Erhalt unseres Wohlstands. Umso wichtiger ist es jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen die Steuerbelastung für Unternehmen deutlich zu senken“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des heutigen Urteils zum Solidaritätszuschlag 2020/2021 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
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