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Gesundheit, Pflege und Prävention

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen.

Im Bereich der Pflege stellt der demografische Wandel aktuell die prägende Herausforderung dar. Die Anzahl Pflegebedürftiger wächst stetig. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich rund 580.000 Menschen pflegebedürftig sein. Ziel der bayerischen Pflegepolitik ist es, Betroffenen möglichst lange eine Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und für den Bedarfsfall heimatnahe pflegerische Angebote sicher zu stellen.

dies ist ein externer Link Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Gesundheit

Bayern: Gute medizinische Versorgung in allen Regionen

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen. Bei der Ärztezahl gehört Bayern deutschlandweit mit über 29.000 ambulant tätigen Ärzten zu den Besten. Zur Erhaltung und Verbesserung der guten ambulanten Strukturen haben wir bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm aufgesetzt.  In den Jahren 2012 bis 2022 standen hierfür Mittel in Höhe über 71 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 wird das Förderprogramm voraussichtlich mit knapp 8 Millionen Euro weitergeführt werden.

Unsere Kliniken unterstützen wir dabei, mit dem medizinisch-technischen Fortschritt mitgehen zu können. Der Investitionsbedarf ist kontinuierlich hoch. 2023 bleibt deshalb der Förderansatz von rund 643 Millionen Euro für die Förderung der Krankenhausinvestitionen in voller Höhe erhalten.

Mit dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe investieren wir jährlich über 28 Millionen Euro, um die Geburtshilfe dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Davon können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit 2018 bis zu 5 Millionen Euro zur Stärkung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung erhalten. 23,0 Millionen Euro stehen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung, die Betriebsdefizite von Geburtshilfeabteilungen an Krankenhäusern ausgleichen müssen. Freiberufliche Hebammen werden bei Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern seit Herbst 2018 mit einem jährlichen Bonus in Höhe von 1.000 Euro unterstützt. Seit Herbst 2019 erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 Euro als Gründerpaket, wenn sie sich in Bayern mit eigener Praxis niederlassen.

Hauptaufgabe der dritten Säule des Gesundheitssystems – des öffentlichen Gesundheitsdienstes – ist dafür zu sorgen, dass wir gar nicht erst erkranken. Welch hohe Bedeutung etwa der Infektionsschutz hat, ist während der Corona-Pandemie nur allzu deutlich geworden – nicht nur für die Unterbrechung von Infektionsketten, sondern auch mit Blick auf Impfungen als einer der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Die bayerische Impfstrategie stärkt den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Im gemeinsamen bayerischen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen setzt sich der öffentliche Gesundheitsdienst zusammen mit vielen anderen Akteuren dafür ein, die Wirksamkeit unentbehrlicher Medikamente zur Behandlung von Infektionen zu erhalten. Aber auch in Fragen der Trinkwasserqualität, der Überwachung von Badegewässern, der Hygieneüberwachung von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen und in vielen anderen Feldern ist der Öffentliche Gesundheitsdienst die zentrale Stelle und unverzichtbar für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger.

Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst, als dritte Säule und unverzichtbaren Teil des Gesundheitssystems, langfristig zu stärken und einem drohenden Ärztemangel in der Gesundheitsverwaltung entgegenzuwirken haben wir im Jahr 2021 die „Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote)“ eingeführt. Diese Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung junger Nachwuchsmediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Über die ÖGD-Quote können bis zu ein Prozent der Studienplätze an bayerischen Universitäten an Interessierte eines Studiums der Humanmedizin vergeben werden. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung im Fachgebiet öffentliches Gesundheitswesen über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufzunehmen.

Gesundheitsförderung und Prävention sind Kernelemente bayerischer Gesundheitspolitik. Mit dem bayerischen Präventionsplan und dem Bündnis für Prävention, indem mittlerweile 135 Partner aus allen Bereichen der Bürgergesellschaft sowie die bayerischen Staatsministerien vertreten sind, wollen wir die bestmögliche Gesundheit für alle Menschen im Freistaat erreichen. Um den Einzelnen und die Gesellschaft vor den Auswirkungen von Suchterkrankungen zu schützen, setzen wir zudem auf wirksame Vorbeugung, flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige sowie konsequente Rechtsanwendung.

Zentrales Anliegen ist insbesondere auch die Förderung der psychischen Gesundheit.

Zudem fördern wir eine ausdifferenzierte, bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung. Dabei wird durch eine an den Bedürfnissen und Wünschen von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen orientierte hochwertige medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung am Lebensende die Lebensqualität bestmöglich erhalten und die Würde bewahrt. Darüber hinaus engagieren sich viele ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter dafür, dass Menschen ihre letzte Lebensphase einfühlsam begleitet erleben können.

Pflege

Bayern: Pflege stärken. Heimatnah.

Wir investieren kräftig in eine zukunftsfähige Infrastruktur für Pflegebedürftige, weil wir für deren Versorgung optimale Wohn- und Pflegestrukturen schaffen wollen. Hierbei sind uns qualitätssichernde anerkannte fachliche Erkenntnisse wichtig sowie die Wahrung und Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. Wir unterstützen mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) alternative Wohn- und Betreuungsformen finanziell, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs). Und wir fördern fortschrittliche und modellhafte Projekte, welche Lebensqualität und Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.

Wir unterstützen digitale und innovative technische Lösungen, mit denen der Verbleib zuhause ermöglicht oder erleichtert werden kann. Mit einem weiteren Förderprogramm ermuntern wir Betreiber, neue Plätze für die Kurzzeitpflege zu schaffen. Im Rahmen der Förderrichtlinie PflegesoNah wurde im Jahr 2021 mit einem Umfang von rund 60 Millionen Euro die Schaffung und Modernisierung von mehr als 1.000 Pflegeplätzen in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Begegnungsstätten sowie in Dauerpflegeeinrichtungen gefördert. Zudem wird mit etwa 1,7 Millionen Euro jährlich der Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unterstützt. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige beim Verbleib daheim zu unterstützen. Derzeit gibt es über 770 geförderte Angebote, zum Beispiel Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise unter fachlicher Leitung. Seit 1. Januar 2021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten auch durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen möglich. Seitdem haben sich bereits rund 2.300 Einzelhelfende für diese Tätigkeit registrieren lassen. Zudem fördern wir zur begleitenden Unterstützung und psychosozialen Beratung pflegender Angehöriger über 110 Fachstellen für pflegende Angehörige über das Förderprogramm Bayerisches Netzwerk Pflege mit bis zu 1,6 Millionen Euro jährlich. Informationen und Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege erhalten alle Interessierten auch in Pflegestützpunkten, die die Vernetzung der Angebote unter einem Dach bündeln. Für Aufbau neuer sowie verstärkte Vernetzung und Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte stehen 900.000 Euro bereit.

Auch mit dem Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Das sind ohne Zweckbindung pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich. Rund 400 Millionen Euro investiert Bayern hier jährlich.

Ein wichtiges Thema ist auch die pflegerische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen.

Um alle wichtigen Themen der Pflege umzusetzen, brauchen wir mehr junge Menschen, die in der Pflege ihre berufliche Zukunft sehen. Die seit dem Ausbildungsjahr 2020 angebotene generalistische Pflegeausbildung bietet attraktive Rahmenbedingungen mit besten Perspektiven. Wir unterstützen Ausbildungsträger und -schulen bei der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes.

Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention