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Gesundheit, Pflege und Prävention

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen.

Im Bereich der Pflege stellt der demografische Wandel aktuell die prägende Herausforderung dar. Die Anzahl Pflegebedürftiger wächst stetig. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich rund 635.000 Menschen pflegebedürftig sein. Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Menschen mit Demenz bis dahin auf 300.000 Betroffene steigen wird. Ziel der bayerischen Pflegepolitik ist es, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange eine Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und für den Bedarfsfall heimatnahe pflegerische Angebote sicher zu stellen.

dies ist ein externer Link Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Gesundheit

Bayern: Gute medizinische Versorgung in allen Regionen

Für die medizinische Versorgung setzt Bayern auf leistungsfähige Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken – wohnortnah und in allen Landesteilen. Über 30.000 ambulant tätige Ärzte versorgen die Patienten in Bayern. Zur Erhaltung und Verbesserung der guten ambulanten Strukturen haben wir bereits im Jahr 2012 ein Förderprogramm aufgesetzt. In den Jahren 2012 bis 2023 wurden für das Förderprogramm rund 80 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 wird das Förderprogramm voraussichtlich mit knapp 8 Millionen Euro weitergeführt werden.

Unsere Kliniken unterstützen wir dabei, mit dem medizinisch-technischen Fortschritt mitgehen zu können. Angesicht des unvermindert hohen Investitionsbedarfs der Kliniken (z.B. Baupreissteigerungen, zunehmende technische Anforderungen, Digitalisierung) hat die Staatsregierung unverzüglich reagiert. Im Koalitionsvertrag ist die bedarfsgerechte Aufstockung des Krankenhausförderetats auf eine Milliarde Euro in den kommenden fünf Jahren festgelegt. Als erster signifikanter Schritt zur Umsetzung wird der Mittelansatz für das Jahr 2024 von rd. 643 Millionen Euro auf 800 Millionen Euro angehoben. Das ist ein Plus von rund 25 %. Damit werden wichtige zusätzliche Finanzierungspielräume für investive Maßnahmen eröffnet.

Flankierend zur „regulären“ Krankenhausförderung haben wir darüber hinaus ein Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro über fünf Jahre (2024 bis 2028) aufgelegt.  Mit den Mitteln sollen die von den sich abzeichnenden Strukturänderungen in der Krankenhauslandschaft besonders betroffenen kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum dabei unterstützt werden, erforderliche Anpassungsschritte zu definieren und moderne Behandlungsangebote und Versorgungskonzepte zu etablieren.

Mit dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe investieren wir jährlich über 28 Millionen Euro, um die Geburtshilfe dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen. Davon können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit 2018 bis zu 5 Millionen Euro zur Stärkung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung erhalten. 23,0 Millionen Euro stehen für Kommunen im ländlichen Raum zur Verfügung, die Betriebsdefizite von Geburtshilfeabteilungen an Krankenhäusern ausgleichen müssen. Freiberufliche Hebammen werden bei Betreuung von mindestens vier Geburten in Bayern seit Herbst 2018 mit einem jährlichen Bonus in Höhe von 1.000 Euro unterstützt. Seit Herbst 2019 erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 Euro als Gründerpaket, wenn sie sich in Bayern mit eigener Praxis niederlassen.

Hauptaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) – ist dafür zu sorgen, dass wir gar nicht erst erkranken. Welch hohe Bedeutung etwa der Infektionsschutz hat, ist während der Corona-Pandemie nur allzu deutlich geworden – nicht nur für die Unterbrechung von Infektionsketten, sondern auch mit Blick auf Impfungen als einer der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Die bayerische Impfstrategie stärkt den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Im gemeinsamen bayerischen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen setzt sich der ÖGD  zusammen mit vielen anderen Akteuren dafür ein, die Wirksamkeit unentbehrlicher Medikamente zur Behandlung von Infektionen zu erhalten. Aber auch in Fragen der Trinkwasserqualität, der Überwachung von Badegewässern, der Hygieneüberwachung von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen und in vielen anderen Feldern ist der ÖGD die zentrale Stelle und unverzichtbar für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Ein besonderer Stellenwert kommt der Digitalisierung der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens zu. So treiben wir die Digitalisierung des ÖGD in Bayern voran, um bestmöglich auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Einer gesunden Entwicklung der Kinder räumt der ÖGD besonders viel Aufmerksamkeit ein, insbesondere bei der Schuleingangsuntersuchung. Bei dieser Untersuchung werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen bei Kindern vor der Einschulung erkannt, sodass frühzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Um den ÖGD, als dritte Säule und unverzichtbaren Teil des Gesundheitssystems, langfristig zu stärken und einem drohenden Ärztemangel in der Gesundheitsverwaltung entgegenzuwirken haben wir im Jahr 2021 die „Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote)“ eingeführt. Diese Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung junger Nachwuchsmediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Über die ÖGD-Quote können bis zu ein Prozent der Studienplätze an bayerischen Universitäten an Interessierte eines Studiums der Humanmedizin vergeben werden. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung im Fachgebiet öffentliches Gesundheitswesen über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern aufzunehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums und Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt der Rechtsmedizin zu durchlaufen um anschließend entsprechend im gerichtsärztlichen Dienst tätig zu werden.

Gesundheitsförderung und Prävention sind Kernelemente bayerischer Gesundheitspolitik. Mit der Weiterentwicklung des bayerischen Präventionsplans zum Masterplan und dem Bündnis für Prävention, in dem 138 Partner aus allen Bereichen der Gesellschaft sowie die bayerischen Staatsministerien vertreten sind und das immer weiter wächst, wollen wir die bestmögliche Gesundheit für alle Menschen im Freistaat erreichen. Um den Einzelnen und die Gesellschaft vor den Auswirkungen von Suchterkrankungen zu schützen, setzen wir zudem auf wirksame Vorbeugung, flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige sowie konsequente Rechtsanwendung.

Zentrales Anliegen ist insbesondere auch die Förderung der psychischen Gesundheit.

Pflege

Bayern: Pflege stärken. Heimatnah.

Wir investieren kräftig in zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige und wollen optimale Wohn- und Pflegestrukturen schaffen. Hierbei sind uns qualitätssichernde anerkannte fachliche Erkenntnisse wichtig sowie die Wahrung und Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit. Wir unterstützen mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) alternative Wohn- und Betreuungsformen finanziell, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs). Und wir fördern innovative und modellhafte Projekte, welche Lebensqualität und Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.

Wir unterstützen digitale und innovative technische Lösungen, mit denen der Verbleib zuhause ermöglicht oder erleichtert werden kann. Unabhängig davon unterstützen wir mit dem Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern am Landesamt für Pflege die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen bei der gesetzlich verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Mit einem weiteren Förderprogramm ermuntern wir Betreiber, neue Plätze für die Kurzzeitpflege zu schaffen. Im Rahmen der Förderrichtlinie PflegesoNah wurden in den Jahren 2020 bis 2023 mit einem Umfang von rund 273 Millionen Euro die Schaffung und Modernisierung von mehr als 5.700 Pflegeplätzen in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Begegnungsstätten sowie in Dauerpflegeeinrichtungen gefördert. Zudem wird mit etwa 1,7 Millionen Euro jährlich der Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unterstützt. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige beim Verbleib daheim zu unterstützen. Derzeit gibt es über 770 geförderte Angebote, zum Beispiel Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Helferkreise unter fachlicher Leitung. Seit 1. Januar 2021 ist die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag unter bestimmten Qualitätsgesichtspunkten auch durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen möglich. Seitdem haben sich bereits rund 2.300 Einzelhelfende für diese Tätigkeit registrieren lassen. Zudem fördern wir zur begleitenden Unterstützung und psychosozialen Beratung pflegender Angehöriger über 110 Fachstellen für pflegende Angehörige über das Förderprogramm Bayerisches Netzwerk Pflege mit bis zu 1,6 Millionen Euro jährlich. Informationen und Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege erhalten alle Interessierten auch in Pflegestützpunkten, die die Vernetzung der Angebote unter einem Dach bündeln. Für Aufbau neuer sowie verstärkte Vernetzung und Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte stehen 900.000 Euro bereit. Die Kommunen sollen ihre Sozialräume so entwickeln, dass Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Umfeld zu Hause leben können. Hierfür stellt Bayern über das Förderprogramm GutePflegeFöR 20 Millionen Euro zur Verfügung und unterstützt die Kommunen beim Auf- und Ausbau von Konzepten, die die häusliche Pflege stärken, wie etwa GutePflege-Lotsen oder Pflegekrisendienste. Dabei erhalten Kommunen maximale Freiheiten, wie diese Konzepte vor Ort umgesetzt und damit regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. 

Auch mit dem Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Das sind ohne Zweckbindung pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich. Über 440 Millionen Euro investiert Bayern hier jährlich.

Zu einer guten pflegerischen Versorgungsstruktur gehört auch die leichte Auffindbarkeit von pflegerischen Angeboten und anderen unterstützenden Hilfeleistungen. Mit dem „Pflegefinder – Die Pflegebörse für Bayern“ hat Bayern als erstes Bundesland eine digitale Plattform geschaffen, mit der Bürgerinnen und Bürger passende und freie Angebote verschiedener Pflegeformen in ganz Bayern einfach und kostenlos finden können. Der Pflegefinder ist zum 01.01.2024 in den Echtbetrieb gestartet und wird vom Freistaat mit 293.000 Euro gefördert.

Ein zentrales Anliegen ist es zudem, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Bayern weiter zu verbessern sowie tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen. Dazu wurde die im Jahr 2013 beschlossene ressortübergreifende Bayerische Demenzstrategie mit rund 50 Partnern des Bayerischen Demenzpakts aktualisiert und weiterentwickelt.

Zudem fördern wir eine ausdifferenzierte, bedarfs- und bedürfnisgerechte Hospiz- und Palliativversorgung für Menschen am Lebensende. Dabei soll durch eine an den Bedürfnissen und Wünschen von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen orientierte hochwertige medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung die Lebensqualität bestmöglich erhalten und die Würde bewahrt werden. Haupt- und Ehrenamt arbeiten hier Hand in Hand und engagieren sich dafür, dass Menschen ihre letzte Lebensphase einfühlsam begleitet erleben und möglichst ohne Angst und Schmerzen behütet sterben dürfen.

Der Stellenwert der ambulanten Pflege steigt gemäß statistischer Prognosen erheblich an. Veränderungsprozesse sind unausweichlich, um die Versorgung der pflegebedürftigen Personen sicherzustellen – zum Wohle aller Beteiligten. Anhand der im Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“, welches von uns in Auftrag gegeben wurde, gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Handlungsleitfaden für die Praxis zu innovativen Möglichkeiten der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege entwickelt, welcher zentrale Stellschrauben für Verbesserungen beinhaltet.

Um alle wichtigen Themen der Pflege umzusetzen, brauchen wir mehr junge Menschen, die in der Pflege ihre berufliche Zukunft sehen. Die seit dem Ausbildungsjahr 2020 angebotene generalistische Pflegeausbildung bietet attraktive Rahmenbedingungen mit besten Perspektiven. Wir unterstützen Ausbildungsträger und -schulen bei der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes und wir haben unter dem Motto NEUE PFLEGE – Eine Ausbildung. Mehr Möglichkeiten. eine Kampagne gestartet, welche die Profession und Professionalität der Pflegenden in den Vordergrund stellt. Um gemeinsam mit uns motivierten Nachwuchs für den Pflegeberuf zu gewinnen, stehen u.a. Ausbildungsträger und –schulen kostenlose Kampagnenmaterialien zur Verfügung. 

Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention