Ökologische Vorrangflächen: Austausch noch möglich
München – Auch in diesem Jahr können bereits beantragte Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auch nach dem Ende der Mehrfachantragstellung noch ausgetauscht werden. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Die nachträglichen Änderungen müssen allerdings bis spätestens 2. Oktober 2017 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schriftlich beantragt sein. Später eingehende Änderungsanträge können nach Auskunft des Ministeriums grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Das entsprechende Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Änderung von bereits beantragten Ökologischen Vorrangflächen“ ist im Förderwegweiser des Ministeriums (www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser) unter dem Punkt „Mehrfachantrag 2017“ zu finden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass als Ersatz für beantragte ÖVF nur Zwischenfrüchte angebaut werden dürfen, die auf bereits im Flächen- und Nutzungsnachweis 2017 enthaltenen Flächen spätestens bis 1. Oktober angebaut werden. Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau sind beispielsweise Ölrettich, Raps und Phacelia, wobei die Mischung insbesondere aus mindestens zwei Arten bestehen muss. Viele Saatgutfirmen bieten dafür spezielle Mischungen an, es können jedoch auch eigene angebaut werden. Der Anbau der Zwischenfrucht muss zudem so rechtzeitig erfolgen, dass sie noch vor Vegetationsende einen ordentlichen Bestand aufweist. Das ist sowohl aus Erosionsschutzgründen sinnvoll und auch notwendig, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Als ÖVF beantragte Aufforstungsflächen sowie Landschaftselemente und Terrassen, die den Cross-Compliance-Bestimmungen unterliegen, können nicht ausgetauscht werden.
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