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Mehr als drei Monate nachdem sich die Ampel-Regierung auf die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten verständigt hat, liegt noch immer kein Gesetzentwurf vor. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in Ballungsräumen leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel. Die Verlängerung duldet keinen Aufschub, da die meisten Länderverordnungen dazu im kommenden Jahr auslaufen.“
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Minister: „Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Mieter, Vermieter und umsetzende Länder brauchen hier Klarheit.“
„Dabei darf es auch keine zusätzlichen Hürden für die Anwendung der Mietpreisbremse durch die Länder geben“, so der Minister. Die Anwendung der Mietpreisbremse ist für die Länder an besondere Begründungsanforderungen geknüpft: Für jede Gemeinde, in der die Mietpreisbremse gelten soll, muss dargelegt werden, aus welchen Gründen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Zudem müssen die Länder ausführen, welche Abhilfemaßnahmen gegen die Wohnungsnot ergriffen werden. Eisenreich: „Diese Anforderungen haben ihren guten Sinn, eine weitere Verschärfung ist aber nicht geboten und würde nur erheblichen Mehraufwand verursachen.“
Für Minister Eisenreich steht fest, dass Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg große Herausforderungen unserer Zeit sind. Eisenreich: „Einfache Lösungen gibt es nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in verschiedenen Bereichen.“ Der Minister verweist auf ein vorbildliches Projekt der Wohnungsgenossenschaft in München-Sendling. Dort wird nach Medienberichten freiwillig umgesetzt, was Staatsminister Eisenreich bereits im November 2022 bei der Justizministerkonferenz gefordert hat (Pressemitteilung hier abrufbar): Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen. Seniorinnen und Senioren, die ihre große Wohnung freigeben und in eine kleinere umziehen, zahlen dort weiter den Quadratmeterpreis aus dem alten Mietvertrag.
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