Kultusministerium: BLLV veröffentlicht falsche Zahlen – Jede rechtlich selbstständige Grundschule bleibt erhalten, wenn Eltern und Kommune vor Ort dies wünschen
2. März 2018
MÜNCHEN. Das bayerische Kultusministerium muss die heute vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) getroffenen Falsch-Aussagen korrigieren.
- Keine Grund- oder Mittelschule musste oder muss geschlossen werden, weil Schulleiter fehlen. Der Erhalt von Grund- oder Mittelschulstandorten und die Wiederbesetzung von Schulleiterstellen stehen in keinem gegenseitigen Zusammenhang.
- Unter den 500 staatlichen Grund- und Mittelschulen, die von einer gemeinsamen Schulleitung geführt werden, befinden sich zahlreiche ehemalige Volksschulen (Grund- und Mittelschule unter einem Dach, die jedoch seit Beginn der 2010er Jahre jede für sich gezählt werden). Diese sind seit jeher gemeinsam geleitet worden.
Ergänzend weist das Ministerium auf die Grundschulgarantie hin: Der Freistaat Bayern setzt auf den Erhalt von kleinen rechtlich selbständigen Grundschulen. Jede rechtlich selbstständige Grundschule bleibt bestehen, wo Eltern und Gemeinden dies wünschen.
Kathrin Gallitz, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 089 2186 2057
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