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Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat sich als wirksames Instrument im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet erwiesen: In wenigen Tagen löst eine EU-Verordnung das NetzDG ab. Ab 17. Februar 2024 gilt das europäische Regelwerk „Digital Services Act“ (DSA) für Internetplattformen und sonstige Anbieter von Vermittlungsdiensten. Der Bundesrat hat heute (2. Februar) über den Entwurf der Bundesregierung über ein Digitale-Dienste-Gesetz beraten. Dieses ist notwendig, um den DSA in Deutschland umzusetzen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Der DSA bringt insgesamt Fortschritte im Kampf gegen Hass und Hetze. Es drohen jedoch auch Rückschritte im Vergleich zum NetzDG. Die Justizministerkonferenz hat auf Initiative Bayerns bereits mehrfach Nachbesserungen angemahnt. Diese wurden bis heute nicht im Gesetzentwurf aufgegriffen.“
Bayern brachte vier Anträge in den Bundesrat ein, um drohende Schutzlücken zu schließen:
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Löschpflicht: Nach dem NetzDG müssen Betreiber sozialer Netzwerke ihnen gemeldete strafbare Inhalte binnen festgelegter Fristen löschen. Eisenreich: „Der DSA verzichtet auf eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung der Plattformbetreiber. Das heißt: Verstöße können – anders als nach dem NetzDG – nicht rechtssicher mit einem Bußgeld belegt werden. Das ist ein klarer Rückschritt. Der DSA lässt aber ausdrücklich Anordnungen nationaler Behörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Inhalte zu. Das muss nun mit Leben erfüllt werden. Für Verstöße gegen staatliche Löschanordnungen sollten auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen werden.“
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Meldepflicht: Während das NetzDG einen ganzen Katalog konkreter meldepflichtiger Straftaten umfasst, sieht der DSA in Artikel 18 eine Meldepflicht nur bei Straftaten vor, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen. Eisenreich: „Beispielsweise Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie Volksverhetzung sind nicht rechtssicher erfasst. Es muss geprüft werden, ob im Digitale-Dienste-Gesetz die Meldepflicht auf weitere Straftaten ausgedehnt werden kann.“
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Effektivere Sanktionen bei schlechtem Beschwerdemanagement: Der DSA verpflichtet die Netzwerkbetreiber dazu, Beschwerdesysteme für strafbare Inhalte zu schaffen und zeitnah und sorgfältig über Nutzerbeschwerden zu entscheiden. Die Verletzung dieser Pflichten wird nach dem Gesetzentwurf nur sehr eingeschränkt und nur mit Geldbuße sanktioniert. Eisenreich: „Die Provider tragen die Verantwortung für rechtswidrige Inhalte in ihren Netzwerken. Deshalb müssen die Sanktionen an dieser Stelle nachgeschärft werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sollten auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen sein.“
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Erschwerte Zustellung von Klagen verhindern: Das NetzDG verpflichtet Internetplattformen mit Sitz im Ausland dazu, in Deutschland einen Bevollmächtigten für die Zustellung von gerichtlichen Bußgeldverfahren zu bestellen. Künftig soll diese Pflicht nur noch Plattformbetreiber betreffen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Eisenreich: „Die großen Player haben in der Regel einen Sitz in der EU. Sie müssen auch weiterhin auf kurzem Wege erreichbar sein, um Zustellungsprobleme und unnötig verlängerte Verfahren zu vermeiden.“
Der Minister fordert die Bundesregierung auf, die Änderungen zeitnah aufzunehmen: „Mit dem Krieg in der Ukraine und dem Terror-Angriff auf Israel haben Hass und Hetze neuen gefährlichen Nährboden erhalten. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nimmt.“
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