Jetzt: Mehrfachantrag abgeben, Zahlungsansprüche sichern
München – Landwirte, die den Mehrfachantrag für 2017 noch nicht abgegeben haben, müssen sich beeilen: Die Abgabefrist endet am Montag, 15. Mai. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, nutzt inzwischen der weit überwiegende Teil der Landwirte für die Antragstellung das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informationssystem (iBALIS). Denn dabei werden alle Kennzahlen online berechnet und umfassend geprüft, präzise Luftbilder helfen bei grafischen Nutzungsangaben. Die Landwirte können sich dort auch laufend über die Ergebnisse der Vorabprüfung ihrer eingereichten Anträge informieren und bei Bedarf bis zum 19. Juni Korrekturen vornehmen. Die Anträge können aber auch wie bisher in Papierform direkt beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.
Ab sofort wird in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) auch der Umfang der im Vorjahr nicht aktivierten Zahlungsansprüche ausgewiesen. Die Informationen dazu finden sich unter www.zi-daten.de im ZA-Konto zur Antragstellung. Sie sind für die Landwirte wichtig, weil Zahlungsansprüche, die zwei Jahre hintereinander nicht aktiviert wurden, nach den entsprechenden EU-Vorgaben in die nationale Reserve eingezogen werden müssen. Das Ministerium empfiehlt daher, überzählige Zahlungsansprüche zu verkaufen oder zu verpachten.
Bei rascher Antragstellung bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch ausreichend Zeit für eine gemeinsame Antragsbesprechung sowie Unterstützung bei den Zahlungsansprüchen.
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