Huber: Blühende Lebensräume in der Stadt – Ausschreibung für Landesgartenschauen 2027 bis 2029 beginnt
Das neue Ausschreibungsverfahren für die Landesgartenschauen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 beginnt. Interessierte Kommunen haben jetzt insgesamt acht Monate länger Zeit, um ihre Konzepte zu planen und ausarbeiten zu können. Umweltminister Dr. Marcel Huber betonte: „Landesgartenschauen sind Zukunftsinvestitionen. Sie schaffen blühende Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen direkt vor der Haustür. Gartenschauen sind zugleich attraktive Orte der Erholung und neue Oasen für gefährdete Arten. Landesgartenschauen leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz in den Städten und stärken unseren Blühpakt Bayern.“ Das Bewerbungsverfahren wird von der Bayerischen Landesgartenschau GmbH in zwei Stufen durchgeführt. In einer ersten Bewerbungsphase reichen die Kommunen grobe Ideenskizzen ein und werden umfassend beraten. Erst in der zweiten Bewerbungsphase folgt nach einer entsprechenden Empfehlung durch den Fachbeirat der Bayerischen Landesgartenschau GmbH eine offizielle Bewerbung mit konkreter Konzepterstellung. So können die teilnehmenden Kommunen Ideen zu Gartenschauen kostengünstig einbringen, bevor sie in die Detailplanung gehen.
Die Bewerbung um die Landesgartenschau ist ein Gemeinschaftsprojekt: Bürger, regionale Verbände und Vertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sollen sich bereits in einem frühen Stadium in die Planungen einbringen können. Die Bayerische Landesgartenschau GmbH steht den Kommunen beratend zur Seite und unterstützt diese schon bei den ersten Beratungsgesprächen bis hin zur Abgabe einer offiziellen Bewerbung. Interessierte Kommunen können sich ab sofort bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH melden: bayern@lgs.de. Die Frist für Interessensbekundungen endet am 31. Januar 2019. Alle vorgeschalteten Beratungsgespräche müssen bis zum 29. März 2019 abgeschlossen sein. Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren ist der 31. Januar 2020.
Gartenschauen in Bayern, die ab dem Jahr 2022 stattfinden, werden mit bis zu 5 Millionen Euro gefördert. Bislang lag der Höchstsatz bei 3,6 Millionen Euro. Kommunen können außerdem bei Geländegröße und Ausstellungsdauer zukünftig flexibler agieren. Beispielsweise kann die veranstaltende Kommune die Dauer der Gartenschau von mindestens 12 bis höchsten 24 Wochen zukünftig selbst festlegen.
Insgesamt wurden durch Landes- und Regionalgartenschauen in Bayern bislang rund 480 Hektar dauerhafte Grün- und Erholungsflächen geschaffen. Das Bayerische Umweltministerium hat seit 1980 Landes- und Regionalschauen mit insgesamt knapp 70 Millionen Euro gefördert. Über 23 Millionen Gäste haben die Gartenschauen besucht.
Nähere Informationen und Einzelheiten über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens gibt es unter https://lgs.de/wp-content/uploads/2018/09/2018_09_14-Bewerbungsleitfaden.pdf. Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort zum Download zur Verfügung unter: https://www.lgs.de/service/ausschreibung-2027-2028-und-2029/.
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