Herrmann: Zeitraum des erforderlichen Schießnachweises für Sportschützen wegen Corona verlängert
+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass der Zeitraum des erforderlichen Schießnachweises für Sportschützen wegen Corona verlängert wurde. „Für den Fall, dass erforderliche Schießnachweise nicht erbracht werden konnten, wird selbstverständlich zugunsten der Sportschützen berücksichtigt, dass in den Monaten März bis Mai 2020 die Schießstände geschlossen waren.“ Schießnachweise können daher im Verlängerungszeitraum nachgeholt werden, was den Waffenbehörden bereits Ende Mai mitgeteilt wurde.
Herrmann betonte, dass die Fristverlängerung für die Nachweiserbringung auch als solche zu verstehen ist: „Selbstverständlich sind die Sportschützen nicht generell davon befreit, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Es handelt sich lediglich um eine Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Maßnahmen.“
Alle Informationen zur Verlängerung des Nachweiszeitraums können auf der Internetseite des Innenministeriums abgerufen werden unter: https://www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/waffenundversammlungsrecht/index.php.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.