Herrmann begrüßt die Entscheidung Österreichs, die Ausnahme vom Lkw Wochenendfahrverbot ähnlich der bayerischen Regelung bis einschließlich 19. April 2020 zu verlängern
+++ Auch Österreich verlängert die Ausnahme vom ‚Lkw?Wochenendfahrverbot‘ bis einschließlich 19. April 2020. Dafür hat sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eingesetzt, nachdem der Freistaat bereits die Verlängerung der Aufhebung des ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbots‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen bis einschließlich 19. April 2020 bekannt gegeben hatte. „Damit können wir auch aus Richtung Österreich rund um die Uhr jeden Tag die Woche mit Waren beliefert werden“, erklärte Herrmann. „Das ist für die bestmögliche Versorgung unserer Bevölkerung sehr wichtig. Für das abgestimmte Vorgehen bin ich der österreichischen Regierung sehr dankbar.“ +++
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Deutschland ist in Paragraf 30 Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Soweit bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.
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