Glauber: Inkasso braucht faire Regeln – Verbraucher vor überzogenen Gebühren schützen
Der Bundesrat hat am 5. Juni die Weichen gestellt, jetzt ist der Bundestag am Zug, um Verbraucher künftig besser vor überhöhten Inkassogebühren zu schützen. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber appellierte heute in München an die Abgeordneten im Bundestag, die Beschlüsse vom 5. Juni ernst zu nehmen und den vorliegenden Gesetzentwurf zum Inkassorecht an zwei entscheidenden Stellen zu verbessern: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung löst das Problem unangemessen hoher Inkassogebühren nur unvollständig. Schuldner müssen vor überzogenen Gebühren von Inkassodienstleistern geschützt werden. Wir brauchen hier dringend Transparenz. Bei den Inkassokosten muss klar sein, dass der Verbraucher nur zahlen muss, wenn ein Nachweis über die konkrete Höhe des Schadens vorgelegt wird. Das gilt bei jedem anderen Schadensersatzanspruch auch. Unsere Forderung ist deshalb: Inkassodienstleister müssen verpflichtet werden, dem Schuldner auf Anfrage die Vergütungsvereinbarung vorzulegen. Das trägt dazu bei, unlautere Absprachen und Geschäftsmodelle zulasten zahlungsbereiter Schuldner zu unterbinden.“ In der Vergütungsvereinbarung regeln der Forderungsgläubiger und das Inkassounternehmen, welches Entgelt das Inkassounternehmen für seine Dienste erhalten soll. Je höher dieses Entgelt ausfällt, umso höher sind die Kosten für den Verbraucher.
Die zweite Forderung des Bundesrats, die ebenfalls auf einen Antrag des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums zurückgeht, betrifft die Benachteiligung von Schuldnern, die eine Forderung bestreiten. Zum Schutz von Verbrauchern sollen die vorgesehenen Gebührenbegrenzungen für Inkassounternehmen grundsätzlich auch für Forderungen gelten, die vom Schuldner zunächst bestritten werden. „Wir brauchen eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für alle Inkassogebühren. Der Ersatz von Inkassokosten muss sich am tatsächlichen Aufwand orientieren. Das muss auch für Forderungen gelten, die der Verbraucher bestreitet. Sonst werden ausgerechnet die Verbraucher benachteiligt, die sich gegen eine unberechtigte Forderung wehren. Das fördert unseriöse Geschäftsmodelle, die hohe Inkassogebühren als Druckmittel einsetzen, um in Wahrheit nicht bestehende Forderungen durchzusetzen. Zweifelhafte Forderungen dürfen nicht durch die Einschüchterung von Verbrauchern durchgesetzt werden“, so Glauber. Grund für die Unterscheidung im Gesetzentwurf ist die pauschale Annahme, dass das Inkasso bei einer bestrittenen Forderung aufwendiger sei. Das ist jedoch gerade bei verbrauchertypischen Massengeschäften und den größtenteils automatisierten Inkassoverfahren wenig praxisnah.
Die Bundesregierung hatte am 24. April einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt, zu dem der Bundesrat am 5. Juni mehrere Änderungen beschlossen hat, die zu einem großen Teil auf Anträge des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums zurückgehen. Am 24. Juni will die Bundesregierung über ihre Stellungnahme zu den Änderungen entscheiden und diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren dem Bundestag zuleiten.
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