FÜRACKER: VERTIEFTE EINBEZIEHUNG DER UNTERNEHMENS-COMPLIANCE IN DIE STEUERPRÜFUNG – Bayern startet Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung
In vielen Unternehmen befinden sich derzeit interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in einem Unternehmen sicher zu stellen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Dazu müsste das dafür maßgebliche Bundesrecht noch entsprechend modernisiert werden.
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