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„Wir legen großen Wert auf Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit – diese beiden Aspekte gehören für uns untrennbar zusammen! Unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die steuerberatenden Berufe haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Belege wie bisher erst nach Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen“, betont Füracker.
Das neue Verfahren zur Referenzierung auf Belege („RABE“) wurde im Vorhaben KONSENS des Bundes und der Länder entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch oder per Post einzureichen. Die neue Funktion bietet die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in ELSTER zu hinterlegen und diese bestimmten Eingabefeldern zuzuordnen. Die Beschäftigten der Finanzbehörden können diese Belege dann bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen. Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt ohne zeitliche Unterbrechung und ohne zusätzlichen Aufwand für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerlichen Berater einsehen; diese werden über einen erfolgten Belegabruf durch das Finanzamt digital informiert.
Das neue Verfahren „RABE“ steht in Mein ELSTER bereits seit Ende November 2024 allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Pilotierung an ausgewählten bayerischen Finanzämtern erfolgte Ende letzten Jahres, im Anschluss erfolgte der Flächeneinsatz stufenweise. Seit Anfang April können alle bayerischen Finanzämter die Funktion nutzen.
Die „RABE“-Funktion kann in Mein ELSTER beziehungsweise „RABE-fähigen“ Softwareprodukten anderer Anbieter erstmalig bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 und somit auch bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 genutzt werden.
Ein anschauliches Erklärvideo zur Nutzung von „RABE“ ist abrufbar unter: download.elster.de/download/videos/Belege_digital_mit_ELSTER.mp4.
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