FÜRACKER: STEUERENTLASTUNG FÜR BIOKRAFTSTOFFE IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT BIS ENDE 2021 – EU-Kommission verlängert Genehmigung
23. Dezember 2020
„Die Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe ist eine wichtige Entlastung für unsere Land- und Forstwirte – sie haben jetzt Planungssicherheit auch für 2021! Dies ist auch ein klares Bekenntnis zu grüner Energie aus nachwachsenden Rohstoffen“, begrüßt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker die Entscheidung aus Brüssel. Mit Verlängerung der staatlichen Umwelt- und Energiebeihilfen um ein weiteres Jahr werden die Biokraftstoffe weiter steuerlich entlastet. Land- und Forstwirte, die Biodiesel oder reines Pflanzenöl für den Betrieb ihrer Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, können somit auch künftig von einer Rückvergütung der Energiesteuer profitieren.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.