FÜRACKER UND GERLACH: E-GOVERNMENT IM KOMMUNALENBEREICH AUSBAUEN – Erste Förderbescheide „Digitales Rathaus“ an südbayerische Kommunen übergeben
Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. „Die Digitalisierung hält Einzug in alle Bereiche des Alltags. Unser Förderprogramm ist ein attraktives Angebot an die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke“, versichert Füracker. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.
„Glasfaser, BayernWLAN und Digitale Verwaltung machen Bayern noch attraktiver. Das Heimatministerium stärkt die digitale Chancengleichheit, sorgt für gleichwertige Lebensbedingungen und eröffnet neue Chancen für die Menschen in ganz Bayern und die bayerische Wirtschaft. Mit dem Förderprogramm ‚Digitales Rathaus‘, begleitet durch den ‚Grundkurs Digitallotse‘, verfügt Bayern über ein bundesweit einzigartiges Förderangebot für die kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausbau ihrer digitalen Verwaltung“, hob Füracker hervor. Mit dem BayernPortal (www.freistaat.bayern), welches Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen in Bayern bereitstellt, und der BayernID, dem bayerischen Nutzerkonto, hat sich Bayern eine gute Ausgangslage geschaffen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen und stellt ihnen das BayernPortal und die BayernID betriebskostenfrei zur Verfügung. Rund 1.850 Gemeinden bieten bereits Online-Dienst im Bayern-Portal an.
Digitalministerin Judith Gerlach betonte in diesem Zusammenhang: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren – einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Der neue Führerschein oder der neue Wohnsitz müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Dazu gehört auch, dass die gleichen Daten nur einmal an Behörden übermitteln werden müssen und nicht immer wieder. Egal, ob staatlich oder kommunal: Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger. “
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.
Folgende Gemeinden aus Oberbayern erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Landkreis: Förderempfänger
Altötting: VG Unterneukirchen
Bad Tölz-Wolfratshausen: Gemeinde Bad Heilbrunn
Bad Tölz-Wolfratshausen: Gemeinde Gaißach
Berchtesgadener Land: Gemeinde Bischofswiesen
Berchtesgadener Land: Stadt Freilassing
Dachau: Gemeinde Sulzemoos
Ebersberg: Gemeinde Pliening
Ebersberg: Gemeinde Steinhöring
Fürstenfeldbruck: Stadt Olching
Garmisch-Partenkirchen: Markt Mittenwald
Garmisch-Partenkirchen: Gemeinde Wallgau
Landsberg am Lech: Gemeinde Geltendorf
Mühldorf am Inn: Gemeinde Aschau a. Inn
Mühldorf am Inn: Markt Haag i. OB
München: Gemeinde Schäftlarn
Neuburg-Schrobenhausen: Gemeinde Karlshuld
Neuburg-Schrobenhausen: Gemeinde Königsmoos
Pfaffenhofen an der Ilm: Markt Wolnzach
Rosenheim: VG Halfing
Rosenheim: Gemeinde Schechen
Traunstein: Gemeinde Fridolfing
Traunstein: Gemeinde Grabenstätt
Traunstein: Gemeinde Reit im Winkl
Traunstein: Gemeinde Surberg
Traunstein: Gemeinde Übersee
Weilheim-Schongau: Gemeinde Polling
Freising: Gemeinde Kranzberg
Fürstenfeldbruck: Gemeinde Maisach
Garmisch-Partenkirchen: Gemeinde Farchant
Landsberg am Lech: VG Reichling
Landsberg am Lech: VG Windach
Rosenheim: Markt Bruckmühl
Starnberg: Gemeinde Seefeld
Traunstein: Gemeinde Seeon-Seebruck
Folgende Gemeinden aus Niederbayern erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Landkreis: Einrichtung
Deggendorf: Markt Metten
Deggendorf: Gemeinde Offenberg
Dingolfing-Landau: Markt Wallersdorf
Freyung-Grafenau: Gemeinde Hohenau
Kelheim: VG Langquaid
Landshut: Stadt Rottenburg a. d. Laaber
Landshut: Stadt Vilsbiburg
Passau: Markt Ortenburg
Passau: Stadt Passau
Regen: Gemeinde Arnbruck
Regen: Gemeinde Bischofsmais
Rottal-Inn: Gemeinde Julbach
Rottal-Inn: Markt Triftern
Folgende Gemeinden aus Schwaben erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Landkreis: Förderempfänger
Aichach-Friedberg: Markt Inchenhofen
Augsburg: Stadt Neusäß
Donau-Ries: Gemeinde Fremdingen
Donau-Ries: Gemeinde Marxheim
Donau-Ries: VG Monheim
Donau-Ries: Gemeinde Möttingen
Lindau (Bodensee): Markt Weiler-Simmerberg
Oberallgäu: Markt Bad Hindelang
Oberallgäu: Gemeinde Oy-Mittelberg
Ostallgäu: Stadt Marktoberdorf
Ostallgäu: Markt Nesselwang
Ostallgäu: VG Westendorf
Unterallgäu: VG Boos
Unterallgäu: VG Pfaffenhausen
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