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Füracker weiter: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus will der Bund daneben die Steuerbefreiung für aus Biomasse erzeugten Strom streichen: ein Fehler, der den ohnehin geforderten Landwirtschaftssektor zusätzlich belastet – auch mit neuer Bürokratie! Im Bereich der erneuerbaren Energien sollte Technologieoffenheit ein Leitmotiv sein! Bioenergieanlagen leisten einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Energieerzeugung und zur Energiewende – höhere Steuerbelastungen in diesem Bereich sind kontraproduktiv! Mit einem weiteren Antrag im Finanzausschuss setzt sich Bayern wieder konsequent für seine Land- und Forstwirtschaft und für den Erhalt der Steuerbefreiung ein!“.
Die deutsche Wirtschaft sieht sich im internationalen Vergleich mit nach wie vor sehr hohen Energiekosten konfrontiert. Die zum 1. Januar 2024 erfolgte zeitlich befristete Senkung der Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe reicht nicht aus, um diesen erheblichen Wettbewerbsnachteil abzubauen. Bayerns Antrag im Finanzausschuss des Bundesrates zielt daher darauf ab, dass die Stromsteuer im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Energie- und Stromsteuerrecht“ für alle Unternehmen und Privathaushalte auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt wird.
Mit dem Gesetz soll zudem die im Stromsteuergesetz enthaltene Steuerbefreiung für Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse ersatzlos gestrichen werden. Laut der europäischen Energiebesteuerungsrichtlinie und dem EU-Beihilferecht ist aber insbesondere eine Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse jedoch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Der Bund würde mit seinem Gesetzesentwurf daher die nach geltendem EU-Recht bestehende Steuerbefreiungsoption künftig ungenutzt lassen.
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