FÜRACKER: SCHLÜSSELZUWEISUNGEN 2020 ERSTMALS ÜBER 4 MILLIARDEN EURO
Die Schlüsselzuweisungen sind die Kernleistung und größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich. Sie verbessern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab. Die Kommunen können die Schlüsselzuweisungen frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies stärkt die kommunale Eigenverantwortung und Selbstverwaltung.
Am 26. November 2019 hat die Staatsregierung den Entwurf des Nachtragshaushalts 2019/2020 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2020 beschlossen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag steigt der kommunale Finanzausgleich 2020 gegenüber dem Stammhaushalt 2019 um insgesamt 3,2 % auf 10,29 Milliarden Euro und damit erstmals über 10 Milliarden Euro. Neben den Schlüsselzuweisungen für Gemeinden und Landkreise stehen für die Zuweisungen an die Bezirke wieder rund 691 Millionen Euro zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt im kommunalen Finanzausgleich 2020 ist die Stärkung der Investitionen. So werden z.B. Fördermittel für den kommunalen Hochbau, insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen, um 50 Millionen Euro bzw. 9,1 % auf 600 Millionen Euro erhöht.
Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2020 auch die eigene Einnahmebasis der bayerischen Kommunen massiv gestärkt wird. Durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage werden die bayerischen Kommunen 2020 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich um rund 800 Millionen Euro entlastet. Der Freistaat Bayern verzichtet
auf eine Kompensation für die damit verbundenen Mindereinnahmen des Staatshaushalts. Insgesamt steht den Kommunen damit im Jahr 2020 über eine Milliarde mehr zur Verfügung als 2019. „Damit legen wir die Grundlage dafür, dass die bayerischen Kommunen ihre Spitzenposition im Ländervergleich festigen, weiter kraftvoll ihre Aufgaben zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger erfüllen und wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können. Ein starker Freistaat braucht starke Kommunen“, betonte der Finanz- und Heimatminister abschließend.
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