FÜRACKER: OPTIONSMODELL FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN VERBESSERN – Aktuelles Modell zu komplex // Bayern fordert Nachbesserungen
Der Bund hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ein Verfahren geschaffen, mit dem sich Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab 1. Januar 2022 auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Beim Wechsel des Besteuerungsregimes durch die Unternehmen fallen oft hohe Steuern an. Deutschlandweit haben nur rund 160 Gesellschaften einen Antrag gestellt, in Bayern sind es nicht mal 25 von knapp 50.000. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat Bayern mehrfach auf das derzeitige umständliche und nachteilige Optionsmodell hingewiesen.
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