FÜRACKER: MEHR SPIELRAUM FÜR DIE LÄNDER BEI DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER – Bayerische Initiative im Finanzausschuss des Bundesrats
„Daneben stellt der starke Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren die Erben einer vermieteten Wohnimmobilie oftmals vor das Problem, dass sie die anfallende Erbschaftsteuer nur durch den Verkauf des Objektes selbst bezahlen können. Verkauft wird dann meistens an den Höchstbietenden, der in der Folge die Mieten deutlich anhebt. Um dieser Negativspirale entgegenzuwirken, fordern wir eine substantielle Erhöhung der Steuerbefreiung für vermietete Grundstücke“, erklärt der Finanzminister.
Zusätzlichen Nachbesserungsbedarf sieht Bayern auch im Bereich der Unternehmensnachfolge im Mittelstand. „Die Erfahrungen mit dem geltenden Recht zeigen, dass dieses nicht im vollen Umfang der Vielfalt der unternehmerischen Tätigkeit gerecht wird. Auch die Folgen der Corona-Pandemie müssen bei der Ausgestaltung der Nachversteuerungstatbestände angemessen berücksichtigt werden, damit die Reglungen nicht noch krisenverschärfend wirken. Der Erhalt von Arbeitsplätzen darf nicht durch die Erbschaftsteuerbelastung gefährdet werden“, so Füracker abschließend.
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