FÜRACKER: KLIMAPAKET IN TROCKENEN TÜCHERN – DER STEUERLICHEN FÖRDERUNG STEHT NICHTS MEHR IM WEG – Vermittlungsausschuss hat heute Einigung erzielt
Besonders wichtig ist, dass die von Bayern seit über zehn Jahren verfolgte Forderung, Maßnahmen zur energetischen Modernisierung bei selbstgenutztem Wohneigentum auch steuerlich zu fördern, jetzt endlich Realität wird. „Bayerns Beharrlichkeit nach dem Motto ‚steter Tropfen höhlt den Stein‘ war nun erfolgreich,“ freute sich Füracker.
Beim CO2-Preis von 25 Euro je Tonne ab dem Jahr 2021 ist für Bayern entscheidend, dass die Einnahmen aus den zusätzlichen Belastungen beim Kauf von Kraft- und Heizstoffen über Entlastungen beim Strompreis sowie für Fernpendler an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. In einem Flächenland wie Bayern bedeuten gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum auch, dass Fahrten zur Arbeit gerade in Gegenden ohne gutem ÖPNV-Angebot bezahlbar bleiben müssen.
„Die Bundesregierung ist jetzt am Zug, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft Wege zu finden, wie die Wettbewerbsfähigkeit auch mit einer nationalen CO2-Bepreisung vollständig erhalten werden kann. In diesem Zusammenhang fordere ich erneut eine Unternehmensteuerreform, die wir im neuen Jahr zeitnah angehen müssen. Unsere Vorschläge dazu sind bekannt: Die Unternehmensteuer-Belastung in Deutschland muss auf international wettbewerbsfähige 25 Prozent sinken,“ so Füracker abschließend.
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