FÜRACKER: HOMEOFFICE-PAUSCHALE FORTFÜHREN UND SUBSTANZIELL ERHÖHEN – Bayern fordert Bund auf, umgehend Rechtssicherheit und Klarheit für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale mit Wirkung für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt. Damit wurde eine Forderung aus Bayern und Hessen aufgegriffen. Pro Arbeitstag im Homeoffice können bei der Einkommensteuer pauschal 5 Euro abgezogen werden, im Jahr maximal 600 Euro. Ohne entsprechende gesetzliche Regelung können Bürgerinnen und Bürger die Pauschale für das Jahr 2022 und die Folgejahre nicht geltend machen. Die neue Bundesregierung plant laut Ausführungen im Koalitionsvertrag lediglich, die Homeoffice-Pauschale für das Jahr 2022 fortzuführen, hat aber auch hierfür bisher keine entsprechende Regelung angestoßen.
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