FÜRACKER: GASTRONOMIE STÄRKEN – MEHRWERTSTEUER DAUERHAFT SENKEN – Bayern fordert eine dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Zur Unterstützung der Gastronomie wurde bereits für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis Ende des Jahres die Mehrwertsteuer für Speisen, die in Restaurants verzehrt werden, auf 5 bzw. 7 Prozent vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 gesenkt. Infolge der corona-bedingten Einschränkungen bei den Gästezahlen, Öffnungszeiten bis hin zu Geschäftsschließungen reicht dies allerdings nicht aus. „Die Gastwirte brauchen eine Perspektive für die Zeit nach Corona, um sich finanziell wieder erholen zu können,“ forderte der Bayerische Finanzminister. „Gleichzeitig stellt die ermäßigte Mehrwertsteuer bei Speisen und Getränken Chancengleichheit mit der Konkurrenz im benachbarten Ausland her. Gerade die Wirte an der Grenze zu Österreich oder Frankreich haben durch das ab Mitte nächsten Jahres wieder vorhandene Steuersatzgefälle einen substanziellen Wettbewerbsnachteil,“ ergänzte Füracker.
Ein einheitlicher Steuersatz für alle Gastronomieumsätze leistet nicht zuletzt einen Beitrag zum Bürokratieabbau, da auch künftig die Unterscheidung entfällt, ob Speisen zum Mitnehmen oder zum Verzehr in der Gaststube verkauft werden. Dies führt zu einer geringeren Fehleranfälligkeit und damit zu einem geringeren Prüfungsaufwand für die Finanzverwaltung. Für die Betroffenen – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt – sinken die finanziellen Risiken.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.