Pressemitteilungen
Die Bundesregierung will in Kürze ein Gesetzespaket vorstellen, das die Abschaffung der beiden Steuerklassen III und V und die zwangsweise Überführung in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV vorsieht. Die endgültige effektive Steuerschuld ändert sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen ohnehin nicht, denn der monatliche Lohnsteuerabzug hat ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Die verpflichtende gesetzliche Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor könnte im Ergebnis der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, das bestehende, steuerlich vorteilhafte „Splitting für Ehegatten und Lebenspartner“ abzuschaffen. Das Ehegattensplitting ist jedoch keine beliebig änderbare Steuervergünstigung. Art. 6 des Grundgesetzes stellt neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es darf somit auch keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür geben.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.