FÜRACKER: BRAUCHEN ERLEICHTERUNGEN FÜR FAMILIENUNTERNEHMEN BEI ERBSCHAFTSTEUER – Bayern fordert krisenbedingte Anpassung der Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen
Bayern fordert Ausnahmen von der Steuerpflicht für die Zeit der Corona-Pandemie, um zu verhindern, dass unternehmerische Schicksalsschläge durch Steuernachforderungen weiter verstärkt werden. Übertragungen von Unternehmensvermögen werden erbschaftsteuerlich verschont, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt und Arbeitsplätze erhält. Gerade krisenbedingt können jedoch temporäre Personalmaßnahmen erforderlich sein, um dem Betrieb eine Fortführungsperspektive zu erhalten. „Es kann nicht sein, dass wir geschwächten Unternehmen, die entschlossen für die Zukunft ihres Betriebs kämpfen und hierfür schweren Herzens einschneidende Maßnahmen ergreifen, Steuerbegünstigungen wieder entziehen – und das in einer Jahrhundertkrise“, so Füracker weiter.
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