FÜRACKER: BEZAHLBARE MITARBEITERWOHNUNGEN STEUERLICH ATTRAKTIVER MACHEN – Bundesratsinitiative Bayerns zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen
Konkret geht es nach den Worten von Füracker darum, dass nicht jedes Unterschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Vermieter zu einem geldwerten Vorteil führen soll. Gerade in hochpreisigen Regionen ist die Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber zu attraktiven Konditionen durchaus verbreitet und notwendig zur Gewinnung von Personal. Die Staatsregierung fordert deshalb einen gesetzlichen Toleranzbereich von bis zu 35 Prozent, durch den der Mietanpassungsdruck deutlich abgemildert würde. Erst wenn die tatsächliche Miete unterhalb dieser Nichtaufgriffsgrenze liegt, soll steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dieser soll zusätzlich künftig mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden können.
Darüber hinaus will die Staatsregierung steuerliche Nachteile für private Mieter beseitigen, die ihre Mieterhöhungspotenziale über Jahre hinweg nicht ausgeschöpft haben. Unterschreitet der tatsächliche Mietzins 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, kann der Vermieter Werbungskosten, d. h. Schuldzinsen, Abschreibungen, Gebäudeversicherungen etc., nur noch anteilig steuerlich geltend machen. Bayern will die Grenze auf 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete absenken. Dies würde insbesondere privaten Kleinvermietern entgegenkommen, die mitunter auch aus sozialen Gründen die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben.
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