FÜRACKER: BAYERN HAT BUNDESWEIT NIEDRIGSTEN GRUNDERWERBSTEUERSATZ –ENTLASTUNGEN BEIM ERWERB VON WOHNEIGENTUM NÖTIG – Bayerische Bundesratsinitiative zur Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen
Der Freistaat hat am heutigen Freitag (3.3.) im Bundesrat eine Initiative zur Ankurbelung des Wohnungsbaus vorgestellt, die insbesondere auch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen umfasst. „Mit wirksamen Investitionsanreizen müssen wir den Wohnungsneubau ankurbeln. Denn wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Der Bund muss substantiell höhere steuerliche Abschreibungssätze für neu gebaute Mietwohnungen einführen und zwar dauerhaft“, so Füracker weiter.
Seit der Verfassungsänderung von 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit den Grunderwerbsteuersatz selbst festzulegen. Bayern hat als einziges Land den ursprünglichen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent beibehalten, alle anderen Bundesländer haben ihre Grunderwerbsteuersätze auf teils bis zu 6,5 Prozent erhöht. Zuletzt hatte der Freistaat Sachsen den Grunderwerbsteuersatz zum Jahresbeginn von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Die Grunderwerbsteuer ist ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie. Bayern fordert vom Bund eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes dahingehend, dass die Länder mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Zum Beispiel sollten Länder die Möglichkeit haben, Freibeträge beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einführen zu können.
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