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Die EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro, auf deren Einführung sich Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen am 17. Januar 2024 geeinigt haben, ist Teil einer von der Kommission im Juli 2021 initiierten EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vor ihrem Inkrafttreten muss die Verordnung noch vom Rat und dem EU-Parlament formal gebilligt werden. Nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Deutschen Bundesbank wollen 93 % der Befragten auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie bar oder unbar bezahlen.
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