FÜRACKER: AGRARDIESELVERGÜTUNG FÜR BIOKRAFTSTOFFE FORTFÜHREN – Staatssekretär setzt sich auf Bundesebene für Erhalt der Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Biokraftstoffe ein
Aktuell plant das Bundesfinanzministerium die Energiesteuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Biokraftstoffe aus § 57 EnergieStG ersatzlos zu streichen. Zur Begründung verweist das Bundesfinanzministerium auf das Unionsrecht, wonach eine steuerliche Begünstigung für Biokraftstoffe nicht mehr zulässig sei, weil nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Beimischungsverpflichtung bestehe (sog. “Biokraftstoffquote“). Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine reine Bundessteuer. Die Energiesteuerentlastung des § 57 EnergieStG führt im Bundeshaushalt bei jährlich etwa 200.000 Anträgen zu Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr. „Das sollte uns die deutsche Agrar- und Forstwirtschaft Wert sein“, appelliert Füracker
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
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