FINANZMINISTER FÜRACKER UND BODDENBERG: HOME-OFFICE EINFACH STEUERLICH GELTEND MACHEN – Bayern und Hessen setzen sich mit gemeinsamer Initiative weiterhin für die Einführung einer Home-Office-Pauschale ein
Bayerns Finanzminister Albert Füracker und Hessens Finanzminister Michael Boddenberg haben sich vorgenommen, Home-Office für die Bürgerinnen und Bürger steuerlich attraktiver zu machen. Dazu wollen Füracker und Boddenberg die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sogenannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative brachten beide Minister bereits im September in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.
Finanzminister Füracker und Boddenberg sagten: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir möchten deshalb, dass die Home-Office-Kosten unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unser Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen können. Diese werden abgezogen, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.“
Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister.
„Der gemeinsame Vorschlag aus Bayern und Hessen trägt zur Steuervereinfachung bei und kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet. Deshalb möchten wir weiter kräftig dafür werben, dass unsere Initiative am Ende auch Gesetz wird“, so Albert Füracker und Michael Boddenberg.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.