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1. „Starkes Ehrenamt – Starkes Bayern“: Bayern bekräftigt Bedeutung des Ehrenamts / Vielschichtige Förderung des Ehrenamts in Bayern / Ehrenamtsbeauftragte als kompetente Ansprechpartnerin
2. Bauen wird schneller, einfacher und nachhaltiger: Ministerrat bringt größte Reform der Bayerischen Bauordnung seit 2008 auf den Weg / Pilotprojekt für digitale Baugenehmigung startet
1. „Starkes Ehrenamt – Starkes Bayern“: Bayern bekräftigt Bedeutung des Ehrenamts / Vielschichtige Förderung des Ehrenamts in Bayern / Ehrenamtsbeauftragte als kompetente Ansprechpartnerin
Unsere Ehrenamtlichen machen Bayern stark. 47 Prozent der Menschen in Bayern über 14 Jahren engagieren sich im Ehrenamt, also fast jeder zweite Einwohner. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt dieses große bürgerliche Engagement und entwickelt es unter dem Motto „Starkes Ehrenamt – Starkes Bayern“ kraftvoll weiter.
So ist Bayern etwa das einzige Bundesland, das die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung stehen hat. Um die Unterstützung von Ehrenamtlichen noch weiter zu verbessern, finden derzeit in allen Regierungsbezirken Regionalkonferenzen zum Austausch und der Entwicklung neuer Ideen statt. Dabei erarbeiten Ehrenamtliche in verschiedenen Themengruppen Haupthandlungsfelder. Die Ergebnisse werden ausgewertet und Umsetzungsvorschläge formuliert.
Die Ehrenamtsförderung ist vielschichtig und basiert auf drei Säulen:
1. Zentrale Anlaufstellen für Ehrenamtliche
Das Ehrenamt soll mithilfe idealer Infrastruktur koordiniert werden. Dazu gibt es als zentrale Anlaufstellen das landkreisweite „Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement“, die „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen/-zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement e.V.“ (lagfa bayern) und das „Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern“. Der Runde Tisch „Bürgerschaftliches Engagement“ dient als wichtiges Beratungsgremium für die Staatsregierung. Alle zwei Jahre findet zudem der Bayerische Ehrenamtskongress in Nürnberg statt.
2. Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements
Ehrenamtliches Engagement muss gesellschaftlich anerkannt und unterstützt werden. Die Staatsregierung würdigt die Ehrenamtlichen durch die Ehrenamtskarte, die beispielsweise freien Eintritt in staatlichen Schlössern und Museen ermöglicht. Über 150.000 dieser Ehrenamtskarten wurden bislang ausgegeben. Zudem gibt es den „Ehrenamtsnachweis Bayern“, der von der bayerischen Wirtschaft etwa als Nachweis erworbener fachübergreifender Kompetenzen („soft skills“) im Bewerbungsprozess anerkannt wird. Der „Bayerische Innovationspreis Ehrenamt“ ist mit Preisgeldern in Höhe von 75.000 Euro dotiert. Und mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung besteht eine antrags- und beitragsfreie Haft- und Unfallversicherung in Form einer nachrangigen Auffangversicherung.
3. Bürgerschaftliches Engagement weiterentwickeln
Die Staatsregierung entwickelt bürgerschaftliches Engagement weiter. Die „Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern“ schafft im Freistaat noch bessere Unterstützungsstrukturen. Die neu geschaffenen „Vereinstage“ stärken die Vereinslandschaft in Bayern. Diese Vereinstage werden vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement organisiert, vom Freistaat mit insgesamt rund 70.000 Euro gefördert und sind für die Ehrenamtlichen kostenlos. Das Projekt „Lernen durch Engagement“ verknüpft gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit Lerninhalten im Unterricht und führt den Nachwuchs möglichst früh an das Ehrenamt heran.
Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Eva Gottstein, bekräftigt das Engagement der Staatsregierung. Sie berät die Staatsregierung und ist direkte Ansprechpartnerin und Sprachrohr für alle ehrenamtlich Engagierten im Freistaat. Bei Gesprächen und Veranstaltungen vor Ort ist die Beauftragte für das Ehrenamt kompetente Ansprechpartnerin für die Belange der Ehrenamtlichen. In der Rubrik „Ehrenamt der Woche“ werden ausgewählte Personen und Organisationen mit ihrem vielfältigen und herausragenden Hintergrund vorgestellt und in den Fokus gestellt.
2. Bauen wird schneller, einfacher und nachhaltiger: Ministerrat bringt größte Reform der Bayerischen Bauordnung seit 2008 auf den Weg / Pilotprojekt für digitale Baugenehmigung startet
Der Ministerrat bringt die größte Reform der Bayerischen Bauordnung seit 2008 auf den Weg. Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Bayern weiter zu vergrößern, will die Bayerische Staatsregierung das Bauen deutlich entbürokratisieren. Ziel ist es, schneller, einfacher und nachhaltiger bauen zu können. Fünf Schwerpunkte der Reform sind:
1. Digitale Baugenehmigungen
Die digitale Baugenehmigung startet als Pilotprojekt in 15 Landratsämtern in ganz Bayern. Voraussichtlich im Jahresverlauf 2020 können Planer ihren Bauantrag dann in den Pilotlandkreisen komfortabel vom Computer aus über das Bayernportal digital einreichen. Nach Abschluss des Pilotprojekts sollen die Erfahrungen auf alle unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen werden. Die 15 Pilotlandkreise sind: Aichach-Friedberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Cham, Deggendorf, Ebersberg, Hof, Kronach, Miltenberg, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Neustadt a. d. Waldnaab, Nürnberger Land, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rhön-Grabfeld, Straubing-Bogen und Traunstein.
2. Einführung einer Genehmigungsfiktion und Typengenehmigungen
Die Einführung einer Genehmigungsfiktion beschleunigt die Genehmigungsverfahren im Baubereich. Baugenehmigungen für Wohngebäude sollen in Zukunft spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde automatisch als genehmigt gelten. Einfacher und schneller wird es außerdem für Bauherren, die sich entscheiden, seriell zu bauen. Dafür wird es in Zukunft eine Typengenehmigung geben. Neben der bewährten Genehmigungsfreistellung, die die Bayerische Bauordnung bereits vorsieht, schafft die Bayerische Staatsregierung damit eine weitere Möglichkeit, schnell Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Verwaltungen zu entlasten.
3. Verfahrenserleichterungen bei Aufstockungen
Eigentümern von nicht ausgebauten Dachgeschossen wird das Ausbauen und Aufstocken erleichtert. So benötigen Bauherren, die neuen Wohnraum in einem bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss schaffen wollen, künftig in vielen Fällen nach dem Willen der Gemeinden keine Genehmigung mehr. Bei Aufstockungen von Wohngebäuden soll nicht mehr in jedem Fall das Nachrüsten eines kostspieligen Aufzugs erforderlich sein. Das macht Bauen günstiger, und es können wertvolle Flächen gespart werden.
4. Holz als Klima-Baustoff
Bayern macht das Bauen nachhaltiger. So soll Holz als nachwachsender Rohstoff demnach künftig in allen Gebäudeklassen als Baustoff eingesetzt werden können – auch beim Geschosswohnungsbau bis zu sechs Stockwerken.
5. Flexibilisierung bei der Spielplatz-Pflicht
Die Spielplatzpflicht wird flexibilisiert. Dadurch können Kommunen künftig passgenauer Bedarf und Ausstattung von Spielplätzen zu Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen steuern. Statt der Errichtung kleinerer Spielplätze durch einzelne Bauherren sollen Kommunen mit eigenen Satzungen auf öffentlichen Grundstücken größere Quartiers-Spielplätze ausweisen und errichten können. Für Anwohner und Familien entstehen dadurch größere Spielplätze bei gleichbleibender Qualität und gleichzeitiger Kostenersparnis im Wohnungsbau.
3. Bayern geht beim Flächensparen voran: Landesplanungsgesetz soll Richtwert von fünf Hektar pro Tag bis 2030 vorsehen / Kommunale Planungshoheit bleibt bestehen / Flächensparoffensive erfolgreich angelaufen
Die Bayerische Staatsregierung setzt ihren Kurs zu sparsamer Flächennutzung bei Siedlungs- und Verkehrsvorhaben konsequent fort. Ziel ist eine optimierte Flächennutzung, die den Herausforderungen unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Mit der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes soll die Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeführt werden, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird.
Mit ihrem Gesetzentwurf trägt die Staatsregierung der kommunalen Planungshoheit der Gemeinden Rechnung und lehnt starre, bürokratischen Flächenkontingente in Quadratmeter je Gemeinde ab. Flächensparen darf kein Selbstzweck sein: Unter Siedlungs- und Verkehrsfläche fallen zum Beispiel auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze oder Hausgärten. Nur rund die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist tatsächlich versiegelt. Zu beachten sind auch Herausforderungen wie der wachsende Wohnraumbedarf einer wachsenden Bevölkerung, der Ausbau von erneuerbaren Energien, der Bedarf der Wirtschaft zur Sicherung der Arbeitsplätze und das Verfassungsziel von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen in allen Landesteilen. Angestrebt werden zudem die Sicherung von Naturräumen, von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und kompakten Siedlungsstrukturen, die Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bürger bringen.
Seit Beginn der Flächensparoffensive des Freistaats wurden bereits in allen Regierungsbezirken Flächensparmanager für einen sparsameren Umgang mit Flächen eingesetzt. Der tatsächliche Flächenbedarf bei Bauleitplanungen wird kritischer geprüft und das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm evaluiert. Ferner wurden Regionalkonferenzen zur Information, Sensibilisierung und Vermittlung guter Beispiele aus der Praxis in unterschiedlichen Planungsregionen durchgeführt. Die Maßnahmen der Staatsregierung zum Flächensparen werden ressortübergreifend weiter verstärkt und fortgesetzt.
4. Planungen für zweite Bauphase des Bayerischen Zentrums für besondere Einsatzlagen können starten / Einzigartiges Trainingszentrum für Einsatzkräfte
Die Erweiterung des Bayerischen Zentrums für besondere Einsatzlagen (BayZBE) in Windischeschenbach kann geplant werden. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung der Förderung der zweiten Bauphase zugestimmt. Für diese Bauphase rechnen die Betreiber mit einem Investitionsvolumen von rund 20 Mio. Euro. Angedacht ist unter anderem die Errichtung eines Trainings-Neubaus mit einem Trümmerhaus, einer Notaufnahme, einem überdachten Bahnhof samt Zug sowie Trainingsstationen für chemische, biologische, radiologische und nukleare Lagen.
Das BayZBE ist in seiner Form ein bundesweit einzigartiges Trainings- und Simulationszentrum. Die erste Bauphase wurde gerade abgeschlossen. Es bietet künftig vor allem ehrenamtlichen Einsatzkräften die Möglichkeit, unter möglichst lebensnahen Bedingungen mit Video- und Akustiktechnik und Rauchsimulationen gemeinsam zu trainieren. Dazu gehören besondere Einsatzlagen wie etwa Anschläge in Klassenzimmern, Büroräumen und Cafés.
Zur Unterstützung des Projekts hat der Freistaat bislang bereits Fördermittel in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro bewilligt. Träger des BayZBE sind der Arbeitersamariterbund, das Bayerische Rote Kreuz, die Johanniter und der Malteser Hilfsdienst.
5. Staatsregierung sorgt für Rechtssicherheit bei der Inbetriebnahme genehmigter Windkraftanlagen / Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Die Staatsregierung sorgt für Rechtssicherheit bei der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen, die vor Inkrafttreten der 10 H-Regelung genehmigt wurden und bei denen zwischenzeitlich ein Wechsel des Anlagentyps technisch notwendig ist. Oberste Priorität hat hierbei der Schutz der Bevölkerung: Bei der Inbetriebnahme darf sich einzig und allein die Technik verbessern. Das nützt auch den Anliegern, etwa weil neue Antriebe leiser, umweltfreundlicher und effizienter werden. Die Windkraftanlagen dürfen dagegen nicht höher werden als in der bestehenden Genehmigung vorgesehen. Auch der Standort der Anlagen muss beibehalten bleiben. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit für Unternehmer und stärkt das Vertrauen der Betreiber in ihre bestehenden Genehmigungen und die bisherige Verwaltungspraxis.