Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. März 2020
1. Zweiter Nachtragshaushalt 2020: Sonderfonds Corona-Pandemie wächst um 10 Mrd. Euro auf insg. 20 Mrd. Euro an / Freistaat Bayern bleibt in der Corona-Krise handlungsfähig
1. Zweiter Nachtragshaushalt 2020: Sonderfonds Corona-Pandemie wächst um 10 Mrd. Euro auf insg. 20 Mrd. Euro an / Freistaat Bayern bleibt in der Corona-Krise handlungsfähig
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, ergibt sich ein Mehrbedarf von weiteren 10 Mrd. Euro für den Bayerischen Staatshaushalt. Zum einen rechnet die Staatsregierung allein für 2020 mit massiven Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe. Zum anderen sind nach Bewertung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich, um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen.
Der Regierungsentwurf der Staatsregierung bildet diese Entwicklungen ab: die Kreditaufnahme wird um weitere 10 Mrd. Euro erhöht, die vollständig den Sonderfonds Corona-Pandemie auf dann 20 Mrd. Euro verstärken werden. Insbesondere die derzeit erforderlichen Ausgaben für die Anschaffung notwendiger Ausstattung und die Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft können so finanziert werden. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit Bayerns sichergestellt. Der Freistaat wird weiterhin alles tun, um die bayerische Wirtschaft und das Gesundheitssystem bestmöglich zu unterstützen
2. Freistaat Bayern lässt die Unternehmen in der Krise nicht allein / Gründung von neuem BayernFonds als Instrument zur vorübergehenden Beteiligung an Unternehmen / Verzehnfachung des Bürgschaftsrahmens für Unternehmenskredite
Alle Sektoren der Wirtschaft sind von der aktuellen Corona-Krise betroffen. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind bedroht. In dieser Krise steht der Freistaat Bayern an der Seite der Unternehmen und schafft neue Instrumente für die Krisenbewältigung: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ein Sondervermögen in Höhe von 20 Mrd. Euro zu errichten – den BayernFonds.
Über dieses Instrument wird sich der Freistaat an Unternehmen vorübergehend beteiligen können, um Know how und Arbeitsplätze in Bayern zu halten. Dieses wirkungsvolle Instrument ist insbesondere für Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht erfasst werden, eine Möglichkeit zur sicheren Kapitalbeschaffung. Eine neu zu gründende Finanzagentur wird das Vermögen des BayernFonds verwalten. Die Unternehmensbeteiligungen werden je nach Situation von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft oder der LfA Förderbank gemanagt. Auch der Freistaat selbst kann sich an Unternehmen beteiligen, wenn dies geboten ist, zum Beispiel bei einem strategischen Interesse. Die nächsten Schritte sind ein entsprechendes Gesetz und die Zustimmung der Europäischen Kommission.
Außerdem wird der Freistaat die Unternehmen bei der Versorgung mit Liquidität durch schnelle Kredite unterstützen. Wenn funktionierende Unternehmen wegen der Krise keine Kredite bekommen, steht der Staat als Sicherheitsgeber bereit. Dafür wird der Bürgschaftsrahmen des Freistaats von aktuell rund 4 Mrd. Euro auf 40 Mrd. Euro verzehnfacht. Damit kann auch der jetzt schon aktive Schutzschirm der LfA Förderbank Bayern bei Bedarf weiter erhöht werden.
Mit diesen Maßnahmen hilft Bayern den Unternehmen in schwierigen Zeiten, ihre Existenz zu sichern.
3. Bayern baut Kapazitäten zur Herstellung von Medizinprodukten auf / Produktion bayerischer Atemschutzmasken kraftvoll angelaufen
Angesichts der Corona-Pandemie kümmert sich die Staatsregierung mit Hochdruck um die Versorgung Bayerns mit Medizinprodukten, wie Atemschutzmasken und Beatmungsgeräten. Sie forciert deshalb, die heimische Produktion dringend benötigter Medizinprodukte schnellstmöglich aufzubauen.
Um Engpässe bei Atemschutzmasken zu vermeiden, führt das Wirtschaftsministerium mit einschlägigen Firmen Gespräche und hat bereits erste Großlieferungen von Atemschutzmasken in Auftrag gegeben. Allein die Firma Zettl Automotive (Weng) wird in den kommenden Wochen eine Million Masken für den bayerischen Markt produzieren. Erste Lieferungen sind bereits letzte Woche eingetroffen. Ziel der Staatsregierung ist der Aufbau einer Prozesskette für Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP 2 und FFP 3 mit möglichst vielen Unternehmen aus Bayern. Auch die Versorgung mit Beatmungsgeräten unterstützt und koordiniert das Wirtschaftsministerium. Es liegen bereits Angebote verschiedener Maschinenbauunternehmen vor, ihre Produktion in Bayern darauf umzustellen. Zudem laufen Gespräche mit Pharmaunternehmen, um mehr Testkapazitäten bereitzustellen. Lieferengpässe gilt es künftig zu vermeiden.
Die Staatsregierung setzt zudem auf eine verstärkte Produktion von Medikamenten in Bayern und Deutschland, etwa durch Verträge der Krankenkassen mit den Versorgern, die Produkte in ausreichendem Umfang aus heimischer Erzeugung einfordern.
4. Wirtschaft: Riesige Nachfrage nach bayerischer Corona-Soforthilfe / Bayerisches Programm Vorbild für Bundesprogramm
Die bayerische Corona-Soforthilfe stößt auf riesige Nachfrage im Mittelstand. Seit vergangenen Donnerstag wurden von kleinen und mittleren Unternehmen rund 140.000 Förderanträge gestellt. Das Antragsvolumen beläuft sich mittlerweile auf rund 1 Mrd. Euro. Die ersten Überweisungen sind bereits vergangene Woche auf den Konten der Unternehmen eingegangen. Die Bayerische Staatsregierung stellt insgesamt fünf Milliarden Euro für die Auszahlung der Hilfen bereit.
Am gestrigen Montag hat nun auch die Bundesregierung nachgezogen und ein ähnliches Hilfsprogramm aufgelegt: Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten, können eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro erhalten. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten werden mit bis zu 15.000 Euro gestützt.
Bayern verzahnt nun die Hilfsmaßnahmen: Die Anträge für beide Programme sollen bei den Regierungen und der Landeshauptstadt München gestellt werden können. Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern kommen künftig die höheren Fördersätze des Bundesprogramms zugute. Den Unternehmern und Selbstständigen, die bereits die bayerische Soforthilfe beantragt haben, sollen die Hilfen bis zur entsprechenden Höhe des Bundesprogramms aufgestockt werden. Die Staatsregierung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die Modalitäten mit der Bundesregierung abzustimmen. Mittlere Unternehmen ab 11 bis 250 Beschäftigten sind im bundesweiten Programm nicht berücksichtigt. Ihnen steht weiterhin die bayerische Soforthilfe mit bis zu 30.000 Euro zur Verfügung.
5. Schneller und effizienter: Bayern vereinfacht während Corona-Krise die Auftragsvergabe / Stützung der Konjunktur und Abbau von Bürokratie
Zur Bewältigung der Corona-Krise ist es derzeit häufig erforderlich, eine Vielzahl von Beschaffungen besonders schnell und effizient durchzuführen. Das gilt insbesondere für Material, das im Gesundheitsbereich oder für Einsatzkräfte sowie zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung benötigt wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb beschlossen, dass in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) durch staatliche Auftraggeber, bis zu einer Wertgrenze von 25 000 Euro netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag beschafft werden können. Diese Regelung ist bis 30. Juni 2020 befristet.
Zur Stützung der Konjunktur in Bayern und zum Abbau der Bürokratie erhöht die Bayerische Staatsregierung für staatliche Auftraggeber darüber hinaus dauerhaft die Wertgrenzen der so genannten Unterschwellenvergabe für die Beschaffung von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Die Vergabeverfahren sollen somit erleichtert, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen betrifft den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe als auch die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
6. Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen / Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. Damit würdigt Bayern den großen Einsatz aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie der Verwaltung. Alle Mitarbeiter vor Ort sollen sich intensiv und mit ganzer Kraft um die Betreuung und Versorgung der Patienten kümmern können.
Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert. Falls eine Einrichtung keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten kann, übernimmt der Freistaat die Kosten für eine externe Bewirtung etwa durch Catering. Das geschieht so lange, wie die Herausforderung durch das Coronavirus die Kräfte so umfassend in Anspruch nimmt. Die Unterstützung gilt auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen. Dies gilt auch für alle stationären Einrichtungen einschließlich Privatkliniken mit Zulassung nah § 30 Gewerbeordnung. Die Finanzierung soll aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie erfolgen.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiwilligen Hilfsorganisationen stellen Krankenhäuser, Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen eine zentrale Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie dar. Es ist daher von großer Bedeutung, die Arbeitsbedingungen des dortigen Personals von der Chefärztin über den Intensivpfleger bis zum Verwaltungsmitarbeiter optimal zu gestalten.
7. Aufruf zu reger Wahlbeteiligung bei Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März / Briefwahl für bestmöglichen Infektionsschutz / Abgabe von Briefwahl-Unterlagen auch während vorläufiger Ausgangsbeschränkungen zulässig
Die Staatsregierung setzt trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf eine rege Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl am 29. März. Insgesamt kommt es zu rund 750 Stichwahlen in Bayern für den ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und für Landräte. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, werden die Stichwahlen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 29. März ist nicht möglich. Die Briefwahl-Unterlagen werden den Wählern automatisch per Post zugestellt, ohne dass diese – wie sonst üblich – einen Antrag stellen müssten. In der Millionenstadt München wurden die ersten Tranchen der Unterlagen bereits versandt. Wer bis 25. März noch keine Unterlagen erhalten hat, soll sich bei seiner jeweiligen Gemeinde erkundigen. Dabei ist die Abgabe der ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen auch während der aktuell geltenden, vorläufigen Ausgangsbeschränkungen zulässig. Wer wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen kann oder will, darf sich von Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn helfen lassen, den Wahlbrief aufzugeben.
Die Durchführung der Stichwahlen als reine Briefwahl beruht zum einen auf einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Zudem soll im Zuge des Erlasses des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes auch eine klarstellende wahlgesetzliche Regelung geschaffen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Mittwoch, 25. März, vom Landtag beschlossen werden.
8. Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ / Freistaat stellt jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Pauschalbetrag von 60.000 Euro für Unterstützung von Senioren zur Verfügung
Ältere Menschen sind als Risikogruppe stärker durch das Coronavirus gefährdet als andere Bevölkerungsteile. Wenn es ihnen an Unterstützung durch Familie, Freunde und Nachbarn fehlt, kann es besonders bei den Seniorinnen und Senioren zu Ängsten, Verunsicherung, Überforderung oder Vereinsamung führen. Das Bayerische Sozialministerium hat deshalb gemeinsam mit den bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ gestartet. Freistaat, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Hauptamtliche und ehrenamtlich Engagierte in den Organisationen und Verbänden arbeiten eng zusammen und bieten jedem älteren Menschen, der Unterstützung benötigt, Hilfe an. Die Initiative wird begleitet von einem Internetportal (www.unser.soziales.bayern.de) sowie Medien- und Social-Media-Aktivitäten, mit denen die bayerische Bevölkerung aufgerufen wird, sich zu engagieren. Hier werden die Seniorinnen und Senioren auch über die Anlaufstellen informiert.
Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte koordinieren diese Hilfen gemeindeübergreifend. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte für diese Koordinierung ab sofort mit einem Pauschalbetrag von 60.000 Euro. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel werden aus dem bayerischen Schutzschirm der Bayerischen Staatsregierung finanziert.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat mit Wirkung vom 24. März 2020 den bisherigen Staatssekretär im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Gerhard Eck, MdL, bis auf Weiteres mit den Aufgaben eines Staatssekretärs im Staatsministerium für Gesundheit und Pflege betraut.
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Pressemitteilung-Nr.-71-vom-24.-März-2020( PDF 159.71 Kb)
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Pressemitteilung Nr. 71 vom 24. März 2020 in Leichter Sprache( PDF 504.69 Kb)
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