Pressemitteilungen
1. Jahresgesetz zur Änderung des Schulrechts zum Schuljahr 2026/2027
2. Ausbau von Photovoltaik auf staatlichen Gebäuden geht voran
1. Jahresgesetz zur Änderung des Schulrechts zum Schuljahr 2026/2027
Um Bürokratie und Verwaltungsprozesse an den Schulen abzubauen und den Schulen gleichzeitig mehr pädagogische Handlungsspielräume zu ermöglichen, bringt die Staatsregierung verschiedene Anpassungen am Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen auf den Weg.
Ein zentraler Bestandteil betrifft dabei den Umgang mit digitalen Medien. So wird das grundsätzliche Verbot der privaten Handynutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände künftig auf die Jahrgangsstufen fünf bis sieben ausgeweitet. Damit sollen insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler besser vor Ablenkung geschützt und zugleich Konzentration, soziales Miteinander und psychische Gesundheit gestärkt werden.
Zugleich schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für eine moderne digitale Infrastruktur im Bildungsbereich. Länderübergreifende Kompetenztests, beginnend mit den Vergleichsarbeiten VERA, sollen künftig schrittweise computerbasiert durchgeführt und weitgehend automatisiert ausgewertet werden. Dadurch entfällt der bisherige Korrekturaufwand für Lehrkräfte, Ergebnisse liegen schneller vor und können noch zielgerichteter für die individuelle Förderung sowie für die Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt werden.
Auch bei der verpflichtenden Sprachstandserhebung vor der Einschulung sind Entlastungen vorgesehen. Wenn ein Kind aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung bereits in logopädischer Behandlung ist, aber keinen Förderbedarf in der deutschen Sprache hat, soll künftig der Befund der Logopädin oder des Logopäden ausreichen. Eine zusätzliche Sprachstandserhebung an der Grundschule ist dann nicht mehr erforderlich.
Eine weitere Änderung betrifft die bisherigen „Schulen für Kranke“. Sie sollen künftig „Klinikschulen“ heißen. Die neue Bezeichnung wird seit Jahren von Kliniken, Schulen, Verbänden und Betroffenen gefordert und soll die Arbeit dieser Einrichtungen klarer und zeitgemäßer beschreiben.
Ziel der Staatsregierung ist es, das Gesetzgebungsverfahren zu diesen sowie zu weiteren Themen rechtzeitig abzuschließen, damit die Änderungen zum 1. August 2026 und damit zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft treten können.
2. Ausbau von Photovoltaik auf staatlichen Gebäuden geht voran
Bayern ist Sonnenland und zeigt dies auch in eigener Verantwortung. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf staatlichen Gebäuden geht hervorragend voran. Mit der Investitionssumme von 125 Millionen Euro hat der Freistaat in den vergangenen Jahren einen großen Anschub geleistet, der nun seine Wirkung entfaltet. Mittlerweile sind über alle Ressorts verteilt rund 1.000 PV-Anlagen in Betrieb. Weitere etwa 300 Anlagen befinden sich derzeit in Planung und Bau. Zudem sind rund 40 Dächer an einen Investor verpachtet, auf knapp 20 davon sind schon PV-Anlagen fertig installiert. Das Ziel der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom Juli 2021 wird damit übererfüllt, die damalige Anzahl von 340 Anlagen wird sich vervierfachen. Damit wird der Freistaat seiner Vorbildfunktion gerecht.
Zusätzlich werden im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen weiterhin kontinuierlich PV-Anlagen auf staatlichen Gebäuden gebaut – teilweise auch auf Gebäuden mit Denkmalschutzauflagen. So erhält etwa die Feldherrnhalle in München eine PV-Anlage mit 58 KWp (Kilowatt-Peak).
Neben den PV-Modulen werden auch zunehmend Stromspeicher als Teil der PV-Systeme installiert. Beispielsweise wurde an der Technischen Hochschule Deggendorf ein Speicher mit einer Leistung von über 1.800 kWh (Kilowattstunden) errichtet, der die erzeugte elektrische Energie auch in Phasen überlasteter Stromnetze bei sogenannten Solarspitzen speichert.
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Pressemitteilung Nr. 79 vom 17. März 2026( PDF 133.59 Kb)
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