Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. März 2023
1. Bayern bereitet Weg zur kostenfreien Meisterausbildung / Meisterbonus wird auf 3.000 Euro erhöht / Zeichen der Wertschätzung für berufliche BildungÂ
1. Bayern bereitet Weg zur kostenfreien Meisterausbildung / Meisterbonus wird auf 3.000 Euro erhöht / Zeichen der Wertschätzung für berufliche Bildung
Der Ministerrat hat beschlossen, den bayerischen Meisterbonus auf 3.000 Euro zu erhöhen. Bisher wurden erfolgreiche Absolventen mit 2.000 Euro belohnt. Die Aufstockung gilt rückwirkend für alle seit dem 1. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zum Meister oder zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss. Damit befördert Bayern die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung.
Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss. Auch erfolgreiche Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie sowie Kandidaten bestimmter gleichgestellter Prüfungen werden mit dem Meisterbonus honoriert. Die Prämie setzt einen starken Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Bayern wirkt damit dem Fachkräftemangel kraftvoll entgegen.
2. Ausweitung der Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2022 / Bayern unterstützt zielgenau, bedarfsgerecht und umfassend / Anträge für 2023 können bereits gestellt werden
Bayern komplettiert die Energie-Härtefallhilfe für den Mittelstand: Künftig sind auch solche Betriebe antragsberechtigt, die bereits 2022 durch die Energiepreisexplosion in wirtschaftliche Not geraten sind. Härtefälle des aktuellen Jahres 2023 können bereits seit letzter Woche Hilfsgelder beantragen.
Antragsberechtigt in den beiden Programmlinien sind – unabhängig von Rechtsform und Branche – kleine und mittlere bayerische Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, die infolge der Energiepreissteigerungen in Existenznot geraten sind. Diese sogenannte „besondere wirtschaftliche Härte“ wird vermutet, wenn ein Verlust vor Steuern im Jahr 2022 vorliegt bzw. wenn der für 2023 erwartbare Gewinn durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
Bayern unterstützt die Betroffenen unabhängig vom Energieträger: Der Freistaat gewährt Hilfe, wenn sich die Preise für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Flüssiggas) oder nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas oder Kohle) im Vergleich zu 2021 mindestens verdoppelt haben. Erstattet werden die Mehrkosten, soweit sie über eine Energiepreis-bedingte Verdoppelung im Betrachtungszeitraum hinausgehen. Ein Kumulieren der Hilfen ist grundsätzlich möglich. Das heißt: Antragsberechtigte Unternehmen können parallel sowohl für 2022 als auch für 2023 Hilfen beantragen.
Anträge können in beiden Programmlinien direkt vom Unternehmen selbst oder der durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Ein Starttermin für eine Antragstellung für die Programmlinie 2022 steht noch nicht fest. Vorab muss diese noch dem Bund vorgelegt werden. Bayern strebt einen schnellstmöglichen Programmstart an.
3. Staatsregierung beschließt Fortsetzung von „gemeinsam.Brücken.bauen“ für Schuljahr 2023/2024 / Bayern unterstützt Schülerinnen und Schülern beim Abbau von pandemiebedingten Lernrückständen
Die Staatsregierung hat beschlossen, das erfolgreiche Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 fortzusetzen. Seit 2021 läuft das Unterstützungsprogramm für Schülerinnen und Schüler zum Abbau von coronabedingten Lernrückständen und psychosozialen Belastungen sehr erfolgreich. Die Staatsregierung sieht den Abbau dieser Lernrückstände auch weiterhin als wichtige Aufgabe. Insbesondere bei lernschwächeren Schülerinnen und Schülern besteht noch erhöhter Förderbedarf. Mit der Fortsetzung des Programms erhalten die bayerischen Schulen auch im kommenden Schuljahr zusätzliche finanzielle Mittel, um eine bedarfsgerechte Förderung vor Ort anzubieten.
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Pressemitteilung Nr. 82 vom 14. März 2023( PDF 132.31 Kb)
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