Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Dezember 2017
1. Kabinett behandelt Planung für Ausbaukonzept des Universitätsklinikums Würzburg / Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Wichtiges Projekt von herausragender Bedeutung für Medizinstandort Unterfranken und Bayern insgesamt“
1. Kabinett behandelt Planung für Ausbaukonzept des Universitätsklinikums Würzburg / Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Wichtiges Projekt von herausragender Bedeutung für Medizinstandort Unterfranken und Bayern insgesamt“
Das Kabinett hat heute die Planung für das Ausbaukonzept des Universitätsklinikums Würzburg behandelt. Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Die Weiterentwicklung des Universitätsklinikums Würzburg mit einem zukunftsweisenden Ausbaukonzept ist ein wichtiges Projekt für den gesamten Medizinstandort Bayern weit über die Stadt Würzburg und die Region Unterfranken hinaus. Wir wollen die Attraktivität der Würzburger Universitätsmedizin als Wissenschaftsstandort sicherstellen und eine zeitgemäße Krankenversorgung in Spitzenkliniken der Maximalversorgung nachhaltig gewährleisten.“ Der Wissenschaftsminister wurde federführend beauftragt, das Ausbaukonzept im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit zu entwickeln und die erforderlichen Verhandlungen zu führen.
Das Universitätsklinikum Würzburg ist mit jährlich aktuell rund 69.000 stationären und knapp 258.000 ambulanten Patientinnen und Patienten das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung in einem Umkreis von 100 km von Würzburg. Es gliedert sich in 19 Kliniken mit Polikliniken, drei selbständige Polikliniken, vier klinische Institute, zwei nicht-klinische Institute und vier selbständige Abteilungen.
2. Ministerrat verabschiedet aktualisiertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus / Innenminister Joachim Herrmann: „Vorbeugen, Unterstützen, Eingreifen – das ist unsere Strategie im Kampf gegen Rechtsextremismus / Entschlossen handeln für Freiheit und Demokratie“
Der Ministerrat verabschiedete heute das von Innenminister Joachim Herrmann vorgestellte aktualisierte Handlungskonzept der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus. Herrmann: „Vorbeugen, Unterstützen, Eingreifen – das ist unsere Strategie gegen Rechtsextremismus. Auf diesen drei Säulen steht unser Handlungskonzept: Vorbeugen durch allgemeine Demokratieerziehung, Wertebildung und Prävention, Unterstützen durch Beratung und Deradikalisierung sowie Eingreifen durch Beobachten und Repression. Wir handeln entschlossen für unsere Freiheit und Demokratie.“
Das Handlungskonzept der Staatsregierung wurde vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, dem Kultusministerium und dem Sozialministerium konzeptionell überarbeitet und auf aktuelle Entwicklungen ausgerichtet. Ziel war es, die staatlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in Bayern zu einem Gesamtkonzept zu verbinden und umfassend darzustellen. Das Handlungskonzept veranschaulicht dazu u.a. verschiedene Erscheinungsformen von Rechtsextremismus, nennt staatliche Akteure und Anlaufstellen und erläutert die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Im Mittelpunkt steht das Drei-Säulen-Konzept „Vorbeugen – Unterstützen – Eingreifen“:
- Erste Säule: Vorbeugen. Die Bayerische Staatsregierung legt einen besonderen Schwerpunkt auf effektive Präventionsarbeit. Sie soll schon im Vorfeld verhindern, dass es überhaupt zu menschenverachtenden Einstellungen oder einem Radikalisierungsprozess kommt. Herrmann: „Wir müssen unsere Demokratie und unser Werteverständnis vermitteln, um sie gegen extremistische Strömungen zu verteidigen. Von allgemeiner Demokratieerziehung bis hin zur Förderung konkreter Projekte setzen wir dazu verschiedene Mittel ein, beugen extremistischen Einstellungen vor und fördern die aktive Teilhabe der Menschen in unserer Demokratie.“ Im Vordergrund steht dabei die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit in der Schul- und Erwachsenenbildung, der Medienbildung, der Öffentlichkeitarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie in der Aus- und Fortbildung im Schulbereich und bei der Polizei. Die Präventionsarbeit soll insgesamt noch enger an aktuellen Entwicklungen ausgerichtet und intensiviert werden.
- Zweite Säule: Unterstützen. Die zweite Säule stellt die umfangreichen Beratungsangebote und Deradikalisierungsmaßnahmen in Bayern dar. Herrmann: „Wir wollen Betroffene und deren Umfeld unterstützen, Agitationsformen der rechten Szene entgegenwirken und Radikalisierte beim Ausstieg aus der Szene unterstützen.“ In eigens eingerichteten Opferberatungsstellen bekommen Opfer rechtsextremistischer Gewalt, Angehörige und Zeugen die benötigte Unterstützung. Eltern erhalten eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz führen Beratungsgespräche mit Lehrern, Eltern oder betroffenen Jugendlichen. Kommunen können sich an die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) wenden, um Rat einzuholen, wie sie rechtsextremistischer Agitation vor Ort begegnen können.
- Dritte Säule: Eingreifen. Nicht alle menschenverachtenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen und Handlungen lassen sich durch vorbeugende oder unterstützende Maßnahmen verhindern. Deshalb bleibt das konsequente Einschreiten gegen Extremisten und politisch motivierte Straftaten als dritte Säule des Handlungskonzepts unverzichtbar. „Potenzielle Bedrohungen hat der Verfassungsschutz im Blick. Rechtsextremistisch motivierte Straftäter werden bei uns von Polizei und Sicherheitsbehörden verfolgt und mit aller Härte des Rechtsstaats bestraft“, so der Innenminister.
3. Schuldner- und Insolvenzberatung werden zusammen gelegt / Sozialministerin Emilia Müller: „Menschen mit Überschuldungsproblemen erhalten damit nachhaltige Hilfe aus einer Hand“
Der Ministerrat hat heute mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze grünes Licht für die Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung gegeben. Sozialministerin Emilia Müller: „Wir haben heute die Weichen für die seit langem angestrebte fachliche und finanzielle Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung gestellt. Damit können Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und überschuldet sind, Hilfe aus einer Hand erhalten. Die Zusammenlegung ist auch im Interesse der Beratungsstellen, denn die konkrete Arbeit lässt sich in der Praxis kaum trennen und die Übergänge sind fließend.“ Mit den zusammengelegten Anlaufstellen wird eine kundenorientierte, schnelle und effiziente Beratung geschaffen. Weitere Vorteile sind beschleunigte Verfahren, einheitliche Abrechnungs- und Qualitätsstandards, eine effiziente Verwaltungsarbeit mit dem Nutzen von Synergien und eine bessere Ausstattung der Beratungsstellen. Ziel ist es, eine bayernweit flächendeckende Beratungsstruktur in allen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden anzubieten.
Derzeit sind die Zuständigkeiten für die Sicherstellung und Finanzierung der Beratungsangebote noch getrennt: Für die Schuldnerberatung sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zuständig. Die Sicherstellung der Insolvenzberatung ist Aufgabe des Freistaats Bayern. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Insolvenzberatung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden delegiert werden. Den Kommunen werden die durch die Übertragung entstehenden Kosten vollständig erstattet. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung.
4. Ministerrat billigt „Großes Ehrenzeichen“ für 50 Jahre aktiven Dienst bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz / Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Zeichen höchster Anerkennung und aufrichtigen Danks“ / Innenminister Joachim Herrmann: „Ältere Ehrenamtliche sind riesige Bereicherung“
50 Jahre aktiver Dienst bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – ein solch langjähriges Engagement soll künftig mit einem „Großen Ehrenzeichen“ besonders gewürdigt werden. Das beschloss heute der Ministerrat mit einem von Innenminister Joachim Herrmann vorgelegten Gesetzentwurf. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Wer sich über viele Jahrzehnte hinweg so ausdauernd ehrenamtlich für Andere einsetzt, verdient unsere höchste Anerkennung und unseren aufrichtigen Dank. Mit dem neuen „Großen Ehrenzeichen“ wollen wir genau das zum Ausdruck bringen.“
Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW gibt es keine Altersgrenze für den aktiven Dienst. Wie Herrmann erklärte, hat der Landtag auf seinen Vorschlag hin im Juni dieses Jahres beschlossen, die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst vom 63. auf das vollendendete 65. Lebensjahr anzuheben. Wer bereits in der Jugendfeuerwehr aktiv war, kann daher nun auch bei der Feuerwehr die Marke von 50 aktiven Dienstjahren erreichen. Herrmann: „Dank unseres hohen medizinischen Versorgungsniveaus sind immer mehr Menschen auch im Alter topfit und voll belastbar. Wer seine Fertigkeiten und seine Erfahrungen über ein halbes Jahrhundert hinweg als Ehrenamtlicher einbringt, ist eine Riesenbereicherung für unsere Gesellschaft. Das wollen wir mit dem neuen „Großen Ehrenzeichen“ für jeden sichtbar würdigen.“
Im Bereich der Feuerwehr ist jährlich mit rund 2.500 Auszeichnungen für 50 Jahre aktiven Dienst zu rechnen, bei den weiteren freiwilligen Hilfsorganisationen mit rund 1.750. Das „Große Ehrenzeichen“ soll neben die bereits bestehenden Ehrenzeichen für eine 25-jährige (Silber) und 40-jährige Dienstzeit (Gold) treten.
5. Staatsregierung beschließt Konzept für den Aufbau einer Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft in Ruhstorf an der Rott / Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Wir werden ein bundesweit einzigartiges Forschungs- und Innovationszentrum schaffen“ / Umwandlung der Versuchsgüter in einen Staatsbetrieb
Die Staatsregierung hat heute auf Vorschlag von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner das Konzept für die Errichtung einer Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft im niederbayerischen Ruhstorf an der Rott beschlossen. Brunner: „Wir werden in Ruhstorf ein bundesweit einzigartiges Forschungs- und Innovationszentrum für die Landwirtschaft aufbauen, das Strahlkraft weit über die bayerischen Grenzen hinaus entwickelt.“ Arbeitsschwerpunkte der neuen Einrichtung sollen die Themen Agrarökosysteme, Digitalisierung und neue Technologien, neue Einkommensmöglichkeiten und Wissenstransfer sein. „Ruhstorf soll zu einer Zukunftswerkstatt und zu einem Impulsgeber für den gesamten Agrarsektor in Bayern und darüber hinaus werden“, so der Minister. Ziel sei unter anderem, durch enge Verknüpfung von Forschung, Wirtschaft und Praxis zukunftsfähige Lösungen für eine auf Dauer konkurrenzfähige bäuerliche Landwirtschaft in Bayern zu entwickeln. In den nächsten zehn Jahren sollen insgesamt 200 überwiegend hochqualifizierte Arbeitsplätze nach Ruhstorf verlagert und dort wuchtige Investitionen getätigt werden. Um die notwendigen personellen Kapazitäten für die neue Zweigstelle zu schaffen und Synergieeffekte nutzbar zu machen, werden zum 1. Januar 2019 die landesweit sieben landwirtschaftlichen Lehr-, Versuchs- und Fachzentren sowie sieben Versuchsstationen in einen unternehmerisch geführten und damit flexibler handlungsfähigen Staatsbetrieb umgewandelt.
6. Ausbildungszentrum des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) für besondere Einsatzlagen entsteht in Windischeschenbach / Innenminister Joachim Herrmann: „Helfer-Ausbildung auf Topniveau für noch besseren Schutz bei Katastrophen und Terror / Starkes Signal für die nördliche Oberpfalz“
Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Ansiedlung des neuen „Ausbildungszentrums für besondere Einsatzlagen“ des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in der Oberpfalz finanziell zu fördern. Das neue Schulungs- und Trainingszentrum entsteht in Windischeschenbach im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Innenminister Joachim Herrmann: „Windischeschenbach steht künftig für eine Helferausbildung auf absolutem Topniveau. Die heutige Entscheidung ist außerdem ein starkes Signal für die gesamte nördliche Oberpfalz“. Wie Herrmann erklärte, stellen immer häufigere Naturkatastrophen oder Terroranschläge wie in Ansbach und Würzburg die freiwilligen Hilfsorganisationen vor neue Herausforderungen. Herrmann: „Unser gemeinsames Ziel ist daher eine noch bessere Ausbildung ehrenamtlicher Einsatzkräfte für besondere Katastrophen- oder Terrorsituationen. Das hochmoderne Ausbildungszentrum, das in Windischeschenbach entsteht, wird dafür neue Maßstäbe setzen.“
Das Schulungs- und Trainingszentrum soll allen Mitgliedern der ‚Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz‘ offenstehen. Profitieren werden also alle in Bayern tätigen freiwilligen Hilfsorganisationen, das heißt das Bayerische Rote Kreuz (BRK), der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser-Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie das Technische Hilfswerk und das Medizinische Katastrophen-Hilfswerk Deutschland. Der Freistaat hat die federführend vom BRK vorangetriebenen Planungen für das neue Ausbildungszentrum bereits jetzt mit rund 340.000 Euro unterstützt und wird nun auch die Umsetzung des Projekts finanziell unterstützen. Das dazu vom BRK entwickelte Stufenkonzept sieht in einer ersten Phase vor, durch den Umbau einer vorhandenen Halle in Windischeschenbach bereits ab Ende 2018 realitätsnahe Übungen zu ermöglichen. Ab 2019 soll dann ein modernes Schulungs- und Trainingszentrum mit Indoor- und Outdoor-Flächen entstehen, das den Einsatzkräften vielfältige Übungsmöglichkeiten und Einsatzszenarien bietet.
7. Kabinett billigt Vertrag zwischen Bayern und dem Landesverband Bayern der Deutschen Sinti und Roma / Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Ausdruck historisch-politischer Verantwortung, die in die Zukunft weist“
Der Ministerrat hat heute den Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband Bayern der Deutschen Sinti und Roma gebilligt. So soll die bestehende enge Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und dem Landesverband im Hinblick auf Geschichtsbewusstsein sowie Aufklärung und Förderung der Toleranz gegenüber Minderheiten fortgesetzt und intensiviert werden. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Neben der Schoah, dem Völkermord an den Juden, ist der Massenmord an den Sinti und Roma das zweite große genozidale Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands. Dieser Vertrag ist Ausdruck des Bewusstseins einer historisch-politischen Verantwortung, die in die Zukunft weist.“
In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag wird außerdem die finanzielle Förderung durch den Freistaat festgeschrieben. Bislang sind die Zuweisungen haushaltsrechtlich freiwillige Leistungen. Der Vertrag wird nun dem Landtag zur Kenntnis gebracht, bevor ihn Ministerpräsident Horst Seehofer und der Vorstandsvorsitzende des Landesverbands Bayern der Deutschen Sinti und Roma Erich Schneeberger unterzeichnen. Danach erfolgt die förmliche Zustimmung des Bayerischen Landtags. Mit dem Vertrag knüpfen Staatsregierung und Landesverband an die „Gemeinsame Erklärung“ von 2007 an und entwickeln diese weiter.
8. Personalien: Wechsel in der Leitung des Bayerischen Staatsschauspiels zum 1. September 2019 / Andreas Beck wird Nachfolger von Staatsintendant Martin Kušej
Andreas Beck wird zum 1. September 2019 die Leitung des Bayerischen Staatsschauspiels übernehmen und dem derzeitigen Staatsintendanten Martin Kušej nachfolgen. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Andreas Beck leitete zuletzt sehr erfolgreich das Theater Basel. Über weitere Einzelheiten wird Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle gesondert informieren.
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