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MÜNCHEN Nach der Kritik des Bund Naturschutz (BN) am Referentenentwurf des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zum Jagdgesetz kursieren diverse Falschbehauptungen in den Medien. Die Kritik des BN ist in weiten Teilen unzutreffend und aus Sicht des Jagdministers daher reine Stimmungsmache. Das wird insbesondere deutlich anhand der medienwirksamen falschen Behauptung, dass Verstöße gegen Artenschutzrecht künftig straffrei gestellt werden sollen. Dabei kritisieren der BN und dessen Gutachter keine Erfindung des Bayerischen Jagdministeriums, sondern geltendes Bundesrecht. Genauso abwegig ist die Behauptung des BN, dass der Referentenentwurf künftig eine schrankenlose Bejagung unabhängig vom Schutzstatus oder dem europäischen Artenschutzrecht zulasse. Auch werden nicht pauschal alle europarechtlich geschützten und streng geschützten Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen, geschweige denn bejagt – erst recht nicht der Feldhamster wie vom Bund Naturschutz völlig frei erfunden unterstellt.
Jagdminister Hubert Aiwanger betont: „Was der BN an Stimmungsmache betreibt ist maximal unseriös. Seit Jahren hintertreibt der BN die dringend nötige Bejagung des Wolfes und gefährdet damit Tierschutz von Weidetieren und Ökosysteme wie die Bergweide. Wolf und Goldschakal müssen endlich ins Jagdrecht, nur hier ist ein echtes Bestandsmanagement möglich. Der Weg dorthin ist aufgrund der Initiativen der EU absehbar. Die gesetzlichen Regelungen für ein Managementsystem in Bayern fehlen aber noch. Der Föderalismus gibt uns beim Jagdrecht die Möglichkeit, den Umgang mit dem Wolf im Einklang mit europäischen Vorgaben zu regeln. Der BN übersieht, dass die EU mit der Absicht der Absenkung des Schutzstatus längst den künftigen Weg beim Wolf vorgezeichnet hat. Auch wundert es mich, dass die Belange der Landwirtschaft und der Weidetierhaltung gar keine Rolle bei den Kritikern meines Vorschlages spielen. Unabhängig davon ob es die neue Bundesregierung hoffentlich hinbekommt, den Wolf ins Bundesjagdrecht zu bringen und den günstigen Erhaltungszustand festzustellen, ist es sinnvoll, den Wolf auch in Bayern ins Jagdrecht aufzunehmen. Ich erwarte hierzu auch die Unterstützung anstatt Blockade durch den Koalitionspartner.“ Darüber hinaus weist der Minister darauf hin, dass bereits jetzt zahlreiche europarechtlich geschützten Arten, wie Gamswild, Baummarder, Luchs, Auerwild, Gänse oder Rabenkrähe dem Jagdrecht unterliegen und dort entweder ganzjährig geschont sind oder nachhaltig bejagt werden. Er fordert den Bund Naturschutz auf, dem Jagdministerium das am Mittwoch vorgestellte Rechtsgutachten zur Verfügung zu stellen und wirft die Frage auf, ob der BN nicht „einen Generalangriff auf das Jagdrecht“ plane.
Der Entwurf zum Bayerischen Jagdrecht umfasst neben Regelungen für den Umgang mit dem Wolf unter anderem auch Änderungen zur Bejagung des Rehwildes. Hier setzt der Minister auf mehr Eigenverantwortung und mehr Handlungsmöglichkeiten für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Wenn die Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer es wünschen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, das Rehwild ohne Abschussplan zu bejagen. Die Abschaffung des Abschussplans im jeweiligen Revier kann also nur die Jagdgenossenschaft beschließen, nicht der Jäger, wie fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, um gegen den Gesetzesentwurf Stimmung zu machen. Wenn die Jagdgenossenschaften das nicht wollen, bleiben sie im aktuellen System der Abschussplanung. „Es ist Stimmungsmache wider besseren Wissens, dass der BN und andere Kritiker von einem ausschließlich jägerfreundlichen Gesetz ‚von Jägern für Jäger‘ sprechen. Vielmehr ist der Vorschlag eigentümerorientiert und grundbesitzerfreundlich. Wir sehen, dass die derzeitige Abschussplanung seit Jahrzehnten nicht den gewünschten Effekt hat. Der Verbiss durch Rehwild in roten Revieren ist nicht signifikant reduziert worden. Deshalb müssen wir hier das System gezielt ändern. Mehr Eigenverantwortung statt Zahlendebatten. Abgesehen davon entlasten wir so auch unsere Behörden und sparen Steuergeld“, so Aiwanger. Der Minister lässt sich nicht unterstellen, er würde die Notwendigkeit des Waldumbaus konterkarieren oder den Wald hintanstellen. Gleichzeitig fordert Aiwanger eine Intensivierung der waldbaulichen Beratung, um Naturverjüngung zu ermöglichen, vor allem durch stärkere Durchforstung der Wälder, da junge Bäume Licht benötigen und viele Wälder zu dicht stehen.
Der Bund Naturschutz hatte behauptet, das Jagdministerium stelle mit dem Gesetzentwurf Einzelinteressen von Jagdausübungsberechtigten über das Allgemeinwohl. Das Jagdrecht hat aber seit jeher den Schutz, die Nutzung und die Regulierung von Arten zum Ziel. Es berücksichtigt sowohl das Allgemeinwohl als auch die Interessen der Eigentümer.
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