Pressemitteilungen
Bayern fordert ein gerechtes System im Erbrecht, um häusliche Pflege von Angehörigen im Erbfall angemessen zu belohnen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mehr als vier Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. In drei von vier Fällen übernehmen Angehörige diese wichtige und wertvolle Aufgabe. Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegertöchter und -söhne haben jedoch derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Erbfall. Das soll sich ändern.“
Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni in Hannover ein.
Justizminister Eisenreich schlägt vor, die Anerkennung für häusliche Pflege klar im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln. Eisenreich: „Im Alltag vergessen die Beteiligten häufig, entsprechende Regelungen zu treffen oder sie trauen sich aus emotionalen Gründen nicht, das Thema anzusprechen. Rechtliche Probleme können auch auftreten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers aufkommen. Die alternde Gesellschaft ist immer stärker auf die Hilfe von Pflegenden angewiesen. Wenn wir einen Anreiz für häusliche Pflege schaffen wollen, muss die Anerkennung für häusliche Pflege klar und rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, sei es als Vermächtnis oder in anderer Form wie etwa als Nachlassverbindlichkeit. Nicht zuletzt schont die häusliche Pflege ja auch das Vermögen des Gepflegten.“
Aus Sicht des bayerischen Justizministers ist dabei insbesondere zu klären, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten beschränkt sein sollte, wie der Betrag konkret bemessen werden soll und welche zeitlichen Grenzen angemessen sind: „Jeder, der schon mal einen Angehörigen gepflegt hat, weiß, wie herausfordernd diese Aufgabe physisch und psychisch sein kann und wie viel Zeit es im Alltag kostet. Der Bundesjustizminister ist gefordert, eine klare Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen.“
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.