Ab 1. Juni Überführung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in die Grundsicherung – Sozialpolitik
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 1. Juni nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern als Grundsicherungsempfänger zu behandeln: „Die Ampel wirft aus ideologischen Gründen ein funktionierendes System über Bord. Dafür nimmt sie massive Probleme und chaotische Verhältnisse in Kauf. Theoretisch können Kriegsflüchtlinge ab 1. Juni nicht mehr in die Flüchtlingsunterbringung aufgenommen werden. Jobcenter und Sozialämter sind aber keine Wohnungsvermittlungsbörsen. Wie also sollen die Menschen an ein Dach über dem Kopf kommen? Der Bund lässt diese Fragen einfach unbeantwortet. Auch die Kostenfrage ist ungeklärt. Die versprochenen zwei Milliarden Euro werden sicher nicht reichen. Die Ampel verursacht ein Umsetzungschaos zulasten der Geflüchteten, der Kommunen und der Sozialverwaltung.“
Auch die Landräte Frankens haben den Rechtskreiswechsel ab 1. Juni bereits im Vorfeld als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Sie verweisen zudem auf Probleme mit den Jobcentern, die Geldleistungen nicht bar auszahlen dürfen, sie aber auch nicht überweisen können, weil die ukrainischen Flüchtlinge noch viele Wochen weder über ein Bankkonto noch über eine Sozialversicherungsnummer verfügen werden.
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