20 Jahre Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine führt uns erneut die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs vor Augen.“
Morgen vor 20 Jahren nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Tätigkeit auf. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Die Nürnberger Prozesse zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen ab 1945 gelten als die Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts. Es hat bis zum Jahr 2002 gedauert, bis das erste internationale, ständige und unabhängige Strafgericht entstand, das Einzelpersonen strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann.“
Der Internationale Strafgerichtshof kann Einzelpersonen strafrechtlich verfolgen, die sich der im „Römischen Statut“ vom 17. Juli 1998 definierten „Kernverbrechen“ schuldig gemacht haben. Dazu zählen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen. Chefankläger Karim Khan hat im Mai dieses Jahres Ermittler in die Ukraine entsandt.
Eisenreich: „Putin hat einen völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Angriffskrieg losgetreten, der schreckliches Leid für das ukrainische Volk bedeutet. Der Krieg gegen die Ukraine belegt die Notwendigkeit eines unabhängigen und permanenten Strafgerichtshofs. Wenn Chefankläger Khan nachweisen kann, dass es in der Ukraine russische Kriegsverbrechen gab, für die Putin als Befehlshaber persönlich verantwortlich ist, muss er sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Die furchtbaren Kriegsverbrechen, die Tötung von unschuldigen Zivilisten, müssen geahndet werden. Im Völkerstrafrecht braucht man erfahrungsgemäß einen langen Atem. Es ist ein schwieriger, langwieriger Weg. Aber: Die Taten verjähren nicht. Putin kann ein Leben lang zur Verantwortung gezogen werden.“
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